Die zehn Gebote auf der Piste
Fahren auf Sicht und Abstand halten gilt auch im Schnee Die Pistenregeln der FIS wurden 1967 beschlossen und gelten für Skifahrer und Snowboarder. Wer gegen sie verstößt und einen Unfall verursacht, kann zivil- und strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt. Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schneeund Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor sich fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Jeder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Pistenrand benutzen.
Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zu Hilfeleistung verpflichtet.
Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.