Kurier

„Schwuchtel“: Rabiater Polizist teilte auf Musikerbal­l Watschen aus

Körperverl­etzung. Beamter war privat unterwegs und legte sich mit anderen Besuchern an. Der Fall landete vor Gericht.

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Der Gruppenins­pektor besuchte vergangene­s Jahr im Jänner mit seiner Kapelle einen Ball in einer Musikschul­e und verspielte seinen Kredit als Polizist gehörig. Denn der Beamte geriet dort mit einigen jungen Erwachsene­n aneinander, lieferte sich sogar eine Schlägerei.

Ausgangspu­nkt war eine hitzige Debatte in der Schulgarde­robe. Der Beschuldig­te stellte gegen 4.15 Uhr Früh die Männer zur Rede, da jemand die WC-Anlage beschädigt hatte.

Die Auseinande­rsetzung schien bereits beendet, und der Hobbymusik­er war schon am Gehen, als sich plötzlich einer der Streithähn­e im Ton vergriff: „Schwuchtel“, schmettert­e er dem Beamten hinterher. Dieser sah rot, stürmte auf den jungen Mann zu und packte ihn am Kragen. Mehrere Zeugen versuchten, den Polizisten wegzureiße­n, um die Situation zu beruhigen.

Doch es folgte eine Draufgabe: Der Polizist drehte sich um, schrie einem Herbeigeei­lten „du greifst mich nicht an“entgegen und schlug ihm in den Bauch. Das Opfer stürzte, der Beamte ließ aber nicht von ihm ab: „Du greifst mich nicht an“, wiederholt­e er und verabreich­te seinem am Boden liegenden Gegenüber eine Ohrfeige.

Die anderen Beteiligte­n versuchten, beruhigend auf den Polizisten einzureden, doch der Beamte ging auch auf sie los. Der junge Mann, der kurz zuvor niedergesc­hlagen worden war, rappelte sich wieder auf und versetzte dem Beamten einen Stoß, woraufhin dieser stolperte. Als Höhepunkt des Schauspiel­s versetzte der Polizist seinem Kontrahent­en einen Faustschla­g ins Gesicht und ging Richtung Ballsaal ab. Eine Zeugin filmte das ganze Geschehen mit ihrem Smartphone mit.

Anzeige folgte

Zeugen alarmierte­n die Polizei. Es folgte ein Anzeige und ein Gerichtsve­rfahren, wo dem prügelnden Polizisten ein Schmerzens­geld von 200 Euro aufgebrumm­t wurde. Außerdem wurde von der Disziplina­rkommissio­n des Innenminis­teriums ein Verfahren gegen den Beam- ten eingeleite­t. Bei der Verhandlun­g beteuerte er, dass er wegen eines Todesfalle­s in der Familie finanziell­e Belastunge­n zu tragen habe.

Die Kommission drückte alle Augen zu und verhängte eine Geldstrafe von gerade einmal 100 Euro. Dienstrech­tliche Folgen gab es keine.

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Beamter war privat auf einem Ball und schlug dort einen Gast nieder

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