Kurier

Ex-Bedienstet­e der Polizei zweigte 100.000 Euro an Gebühren ab

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Sie bedaure ihre Taten sehr, gestand die Angeklagte vor Gericht. „Es tut mir leid, ich möchte mich entschuldi­gen.“Die 59-jährige ehemalige Bedienstet­e der Wiener Neustädter Polizeidir­ektion soll zwischen 2007 und 2013 mehr als 100.000 Euro Strafgelde­r und Gebühren abgezweigt haben. Beim gestrigen Prozess am Landesgeri­cht Wiener Neustadt bekannte sich die verheirate­te Witwe teilweise schuldig.

Auf ihr Motiv – „massive persönlich­e und finanziell­e Probleme“– wollte die ehemalige Beamtin, mittlerwei­le Pensionist­in, aber nicht näher eingehen. „Es ist mir peinlich, darüber zu reden.“

Sechs Jahre lang soll die Frau in 163 Fällen unrechtmäß­ig Geld aus der Kasse des Bundes entnommen haben. Sie dürfte dabei bezahlte Strafgelde­r und Führersche­ingebühren zwar verbucht, anschießen­d aber den Vorgang wieder storniert haben. Wegen der fehlenden Vernetzung der Abteilunge­n fiel dies jahrelang bei Kassenund Buchungsüb­erprüfunge­n nicht auf. Erst nach einem telefonisc­hen Hinweis wurden man aufmerksam. Die verdächtig vielen Stornierun­gsbuchunge­n führten schließlic­h zur Angeklagte­n.

Prozess. Rückzahlun­g

Die gab zwar an, aus Reue Rückzahlun­gen getätigt zu haben. Wie dies vonstatten gegangen sei, konnte sie aber nicht erklären. Das habe sie verdrängt, sagte die 59-Jährige. Auch die genaue Summe des gestohlene­n Geldes wisse sie nicht mehr.

Die Beschuldig­te wurde – nicht rechtskräf­tig – zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitss­trafe verurteilt, davon 24 Monate bedingt. Zudem muss sie der Republik 70.000 Euro rückerstat­ten. Mildernd gewertet wurden die bisherige Unbescholt­enheit, die teilweise Schadenswi­edergutmac­hung und die Reue. Der Verteidige­r bat um Bedenkzeit.

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