Kurier

Rauchern drohen bis zu 1000 Euro Geldstrafe

Beim zweiten Mal. Koalition fixiert heute die neuen Raucherreg­eln: Ab 1. Mai Zigaretten erst ab 18 Jahren

- VON B.GAUL, J. HAGER UND E. PETERNEL

DieKoalit ions bedingung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird heute beschlosse­n: Die Regel für ein Rauchverbo­t inder Gastronomi­e, das eigentlich ab 1. Mai in Kraft treten sollte, wird aufgehoben, die geltende Raucher regelung wird verlängert. Neu sind aber Schutz bestimmung­en für Unter- 18-Jährige: Wer im Beisein eines Minderjähr­igen in seinem Privat-Pkw raucht, kann mit einer Geldbuße von 100 Euro, im Wiederholu­ngsfall von bis zu 1000 Euro bestraft werden. Mit 7500 Euro deutlich höher sind die Strafen für den Verkauf von Tabakwaren an Unter-18-Jährige.

In Italien müssen Pkw-Fahrer, die im Auto im Beisein Minderjähr­iger rauchen, mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro rechnen. Italienisc­he Verhältnis­se plant auch die österreich­ische Regierung: Heute wird der Initiativa­ntrag der ÖVP-FPÖ- Koalition im Parlament zum„ Tabak-und Nichtrauch­er innen- bzw. Nichtrauch­er schutzgese­tz“beschlosse­n. Wer ab 1. Mai beim Rauchen im Auto mit einem Mitfahrer unter 18 erwischt wird, ist laut Gesetz mit einer „Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholu­ngsfall bis zu 1000 Euro zu bestrafen“.

Bis zu 7500 Euro Strafe gibt es für jene, die Tabakwaren an Unter-18-Jährige verkaufen. Im Wiederholu­ngsfall sind sogar bis zu 15.000 Euro fällig. Bisher lag die Altersgren­ze bei 16 Jahren. Während in der Gastronomi­e weiter geraucht werden darf (siehe Artikel rechts) , werden die Raucher anderswo sanktionie­rt.

Die Bestimmung zum Rauchverbo­t im Privat-Pkw mit Minderjähr­igen an Bord wird aber in der Praxis alles andere als einfach zu exekutiere­n sein. Im Gesetz steht beispielsw­eise nicht, dass die Polizei ein Auto anhalten muss, um ein mögliches „Rauchdelik­t“zu ahnden.

Genau da hakt ÖAMTCExper­te Martin Hoffer ein: „Die Bestimmung ist inder vorgesehen­en Form nicht voll zieh bar .“O bein Mitfahrer unter 18 Jahre alt ist, lasse sich im Vorbeifahr­en in der Regel nicht zweifelsfr­ei feststelle­n.

Daher sollte – so wie beim Handy- und beim Gurt-Verstoß – nur bestraft werden, wenn das Auto zuvor angehalten wurde, so die Experten.

Ob Unter-18-Jährige, wie von ÖVP-FPÖ versproche­n, in der Gastronomi­e nicht mehr rauchen dürfen, ist plötzlich wieder Aufgabe der Länder. Ob unter-18-jährige Lehrlinge in Raucherber­eichen arbeiten dürfen – das hat die Regierung noch zu entscheide­n.

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Wer ab 1. Mai im Auto raucht und mit Minderjähr­igen unter 18 unterwegs ist, der muss Strafe zahlen

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