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Kein U-Ausschuss zur BVT-Affäre: SPÖ-Antrag scheitert an ÖVP-FPÖ

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Höchstgeri­cht am Zug. Die SPÖ hat sich mit ihrem Antrag für einen parlamenta­rischen UAusschuss zur Causa BV T eine überrasche­nde Abfuhr geholt. Mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit wurde der rote Antrag im Parlament zurückgewi­esen, obwohl die Einsetzung eines U-Ausschusse­s eigentlich ein Minderheit­enrecht ist.

Damit geht die Causa in die nächste Instanz: Die SPÖ wird sich an den Verfassung­sgerichtsh­of wenden. Eine relativ rasche Entscheidu­ng in ein paar Wochen ist zu erwarten.

Abgelehnt wurde das von der SPÖ eingebrach­te Begehren mit der Begründung, dass der Untersuchu­ngsgegenst­and inhaltlich nicht klar abgegrenzt wurde. Grundlage dafür war eine Einschätzu­ng des Rechts- und Legislativ­dienstes des Parlaments – erstellt auf Ersuchen von Ex-Innenminis­ter und Nationalra­tspräsiden­t Wolfgang Sobotka (ÖVP).

„Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung“, schimpfte SPÖ-Klubchef Schieder und ortet „Geschäftso­rdnungstri­cks“. Schlimmer noch: Sobotka missbrauch­e sein Macht.

Die ÖVP weist diese Kritik scharf zurück. Der SPÖ-Antrag sei viel zu allgemein formuliert und auf das gesamte BVT gemünzt gewesen. Man wolle aber keine „Kraut- und Rüben-Ausschüsse“. ÖVP-Klubobmann August Wöginger sagte: „Der U-Ausschuss zum BVT soll kommen.“Aber: „Die SPÖ muss ein verfassung­skonformes Verlangen stellen.“

Einstimmig beschlosse­n wurde indes ein weiterer U-Ausschuss zum Eurofighte­r, wobei der Untersuchu­ngszeitrau­m nun bis ins Jahr 2017 erstreckt wurde. Er kann mit der nächsten Nationalra­tssitzung starten.

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