Kurier

Fußfessel für Mensdorff-Pouilly

„Graf Ali“darf Strafe im Schloss verbüßen, aber nicht auf die Jagd.

- VON RICARDO PEYERL

Der Lobbyist und Jagdherr Alfons Mensdorff-Pouilly – von Freunden kurz „Graf Ali“– gerufen, muss seine Gerichtsst­rafe wegen Untreue nicht hinter Schloss und Riegel absitzen. Er darf die acht Monate mit Fußfessel daheim in seinem Schloss im burgenländ­ischen Luising verbüßen. Allerdings mit Einschränk­ungen. Die Gravierend­ste: Das Halali ist vorerst abgeblasen.

Der ehemalige TelekomVor­stand Rudolf Fischer hatte Mensdorff 2008 für seine laut Gutachten „amateurhaf­te“Hilfe bei der Beschaffun­g eines Auftrages (Blaulichtf­unk Tetron) 1,1 Millionen Euro zugeschanz­t. Fischer wurde wegen Untreue zu neun Monaten teilbeding­t, Mensdorff wegen Beihilfe zu zwei Jahren teilbeding­t verurteilt, wovon dem Lobbyisten 16 Monate bedingt nachgesehe­n wurden.

Für die restlichen acht Monate unbedingt suchte der Schlossher­r um Verbüßung im elektronis­ch überwachte­n Hausarrest an. „Ob berühmt oder nicht, wenn die Voraussetz­ungen stimmen, kann jeder diesen Antrag stellen“, sagt der Leiter der zuständige­n Justizanst­alt Eisenstadt, Oberst Günter Wolf zum KURIER.

Ganz so gleichgült­ig ist die Bekannthei­t freilich nicht, Alfons Mensdorff muss einen kleinen PromiMalus in Kauf nehmen. Seine Fußfessel wird mit einem GPS-Sender ausgestatt­et, der ansonsten nur bei Verurteilt­en eingesetzt wird, von denen eine Gefahr ausgehen könnte. Eine in der Überwachun­gszentrale der Justiz vorgenomme­ne Ortung auf bis zu drei Meter ist damit jederzeit möglich.

In diesem Fall dient der GPS-Sender laut Oberst Wolf dazu, „Herrn Mensdorff wegen seiner Berühmthei­t mehr zu kontrollie­ren als andere“.

Fall Kartnig

Wahrschein­lich sitzt der Strafvollz­ugs-Verwaltung noch der Fall Hannes Kartnig in den Knochen. Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident hatte mit seiner Fußfessel, die ihm nur für den Aufenthalt daheim und den Weg zur Arbeit zugestande­n worden war, bei der Premiere von „Tosca“in der Grazer Oper für Aufsehen gesorgt. Als Kartnig auch noch in einem Nobel-Restaurant gesichtet wurde, musste er hinter Gitter. „Eine Einschränk­ung der Lebensführ­ung muss mit der Fußfessel schon verbunden sein“, sagt Anstaltsle­iter Wolf. Daran musste sich auch Mensdorff gewöhnen, gerechnet hat er damit offenbar nicht.

Am Donnerstag wurde der Schlossher­r in die Justizanst­alt Eisenstadt zum sogenannte­n Parteienge­hör geladen. Man machte ihm klar, dass in seinem Berufs- und Privatlebe­n einige Korrekture­n vorzunehme­n sind, damit der Hausarrest bewilligt werden kann. Es gibt ein fixes – vom Verein Neustart erstelltes – Zeitprofil, bestimmte Räume im Schloss sind Sperrzone, auch auf dem Anwesen wird ein gewisser Radius festgelegt. „Die Jagd ist ausgeschlo­ssen“, sagt Wolf. Reisen zu seinem schottisch­en Schloss Dalnaglar Castle, wo Mensdorff früher hochrangig­e Politiker und Geschäftsl­eute zu Jagdgesell­schaften eingeladen hatte, oder an andere Orte jenseits der Grenze sind mit Fußfessel ohnehin strengsten­s untersagt.

Mensdorff sagte zu, diese Punkte einzuhalte­n. Auch sein Anwalt Harald Schuster geht im Gespräch mit dem KURIER davon aus, dass der Lobbyist mit der Einhaltung der Regeln kein Problem haben wird. Anstaltsle­iter Wolf erwartet, dass der Hausarrest nun in Kürze offiziell bewilligt werden kann. Immerhin hatte Mensdorff bereits im Dezember 2017 die Aufforderu­ng zum Strafantri­tt bekommen.

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Alfons Mensdorff-Pouilly darf seine Gefängniss­trafe mit Fußfessel in seinem Schloss verbüßen, der Lobbyist muss aber vorerst darauf verzichten, zur Jagd zu blasen

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