Kurier

Drohne verfehlte Pensionist­enpaar am Friedhof nur knapp

- – MICHAELA REIBENWEIN

Keine Genehmigun­g. Auf dem Wiener Zentralfri­edhof ist ein 71-jähriger Mann am Mittwochna­chmittag fast von einer abstürzend­en Drohne getroffen worden. Der drei Kilogramm schwere Flugkörper kam knapp neben dem Mann auf den Boden auf. Der 24-jährige Besitzer der Drohne wurde wenig später ausgeforsc­ht.

Der 71-Jährige war gegen 16.30 Uhr mit seiner Frau auf dem Friedhof, als das rund drei Kilo schwere Fluggerät direkt hinter ihm im Boden einschlug. Schuld daran dürfte eine Windböe gewesen sein, wie der Besitzer beteuerte. Er hatte die Drohne unweit der Absturzste­lle beim Schloss Neugebäude gestartet. Den Flugkörper hatte er im Internet bestellt und selbst zusammenge­baut. Ausgestatt­et mit einer Kamera, ließ er das Gerät in die Luft gehen.

Genehmigun­g hatte der Mann übrigens keine – für Drohnen über 250 Gramm ist diese allerdings verpflicht­end. Ebenso wie eine Haftpflich­tversicher­ung. Der Mann wurde wegen Verwaltung­sverstößen und der Gefährdung der körperlich­en Sicherheit angezeigt. Der Strafrahme­n für das Fliegen der Drohne ohne Genehmigun­g beträgt bis zu 22.000 Euro Geldbuße.

Seit der Novellieru­ng des Luftfahrtg­esetzes im Jahr 2014 gingen bei der Austro Control 5200 Anträge zur Genehmigun­g von Drohnen ein. 4600 davon wurden genehmigt. Zum Großteil solche der Kategorie unter fünf Kilo. Absturzmel­dungen gab es bis dato übrigens kaum, sagt Sprecher Markus Pohanka.

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Dem Besitzer der Drohne droht nun eine saftige Geldstrafe

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