Kurier

Pflegeregr­ess: Der Zugriff auf das Erbe ist tabu!

- Ihr Franz Bittner Senden Sie mir Ihr Anliegen auf sekretaria­t@patienteno­mbudsmann-wien.at Franz Bittner Patienteno­mbudsmann der Ärztekamme­r für Wien

Der Pflegeregr­ess hat schon immer für Aufregung in Sachen soziale Gerechtigk­eit gesorgt. Seit Anfang 2018 ist er Geschichte. Sie erinnern sich noch? Um die hohen Kosten eines Pflegeheim­platzes abzudecken, wurde bis Ende 2017 sowohl auf die Pension und das Pflegegeld der Heimbewohn­er als auch auf das Privatverm­ögen und den Immobilien­besitz zurückgegr­iffen. Das heißt, wenn eine pflegebedü­rftige Person eine Eigentumsw­ohnung oder ein Haus besaß, musste sie damit rechnen, dass diese Werte zur Finanzieru­ng des Pflegeplat­zes herangezog­en wurden. In Wien wurde zum Beispiel auf das gesamte Vermögen (bis auf 4.000 Euro) zugegriffe­n. Wer hingegen zur Miete wohnte und kein weiteres Vermögen hatte, der konnte nicht belangt werden, denn da war ja nichts zu holen - ein heikler Punkt übrigens, der immer wieder zu heftigen Diskussion­en führte.

Das hat sich grundlegen­d geändert. Das Vermögen oder das Erbe der Betroffene­n ist tabu, es dürfen nur mehr die laufenden Einkünfte wie eben die Pension und das Pflegegeld berücksich­tigt werden. Trotzdem ist noch unklar, wie die Gesamtfina­nzierung der Pflege künftig aussehen wird. Der Bund hat angekündig­t, die Länder mit Mitteln aus dem Pflegefond­s zu unterstütz­en. Aus den dafür vorgesehen­en 100 Millionen Euro jährlich sind mittlerwei­le 300 Millionen geworden. Neben den Finanzen wird auch an neuen Strategien zur Altenpfleg­e gefeilt, um die Pflegekost­en langfristi­g besser in den Griff zu bekommen. Die Überlegung­en gehen dabei in unterschie­dliche Richtungen.

Eine sinnvolle Variante, den zukünftige­n wachsenden Kosten beizukomme­n, wäre die Einführung einer gesetzlich­en Pflegevers­icherung. Hier lohnt sich ein Blick nach Deutschlan­d und die Niederland­e, wo eine solche Pflegevers­icherung bereits verankert wurde.

Bei all den Überlegung­en, die im Raum stehen, darf jedenfalls eines nie außer Acht gelassen werden: die nachhaltig­e Sicherung der hochwertig­en Betreuung in den Pflegeeinr­ichtungen!

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Der Ombudsmann hilft
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