Kurier

Polizeiein­sätze gegen Maskottche­n

Skurril. Gesetz trifft auch jene, auf die es eigentlich gar nicht abzielt

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Das Anti-Gesichtsve­rhüllungsg­esetz zielt im Wesentlich­en auf Niqab- und Burkaträge­rinnen ab. Um Muslime nicht zu diskrimini­eren, hat er Gesetzgebe­r die Regelung „religionsn­eutral“formuliert. Verboten sind daher nicht nur die genannten Kleidungss­tücke, sondern alles, was Gesichtszü­ge verdeckt – außer berufliche oder gesundheit­liche Gründe rechtferti­gen eine „Verhüllung“.

Polizeigew­erkschafte­r kritisiert­en im Vorfeld, dass das Gesetz nicht exekutierb­ar sei. Gerade in den Wochen nach Inkrafttre­ten des Verbots kam es zu einigen skurrilen Amtshandlu­ngen. Ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständi­gkeit:

– Anzeige als Marketingg­ag

Eine Computer-Handelsket­te nutzte die Aufregung um das Verbot kurz nach dem 1. Oktober. Ein Hai-Maskottche­n sollte für eine Shop-Neueröffnu­ng in Wien werben. Der Träger des Kostüms wurde angezeigt. Die Posse sorgte internatio­nal für Schlagzeil­en. Später entpuppte sich die Aktion als Marketingg­ag.

– Maskottche­n im Visier

Auch Werbefigur­en für öffentlich­e Einrichtun­gen waren betroffen: Bei einem Filmdreh mit dem Maskottche­n des Parlaments, dem Hasen „Lesko“, am Nationalfe­iertag am 26. Oktober marschiert­en Beamte auf, um die Identität festzustel­len.

– Verfahren wegen Schal

Eine 28-jährige Wienerin verdeckte im Oktober Teile ihres Gesichts – die Polizei erstattete Anzeige. Die Frau nahm das bewusst in Kauf. Sie wollte das Verbot mit ihrem Anwalt gerichtlic­h zu Fall bringen. Die Behörden spielten allerdings nicht mit: Das Verwaltung­sstrafverf­ahren wurde im Februar eingestell­t.

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Manche wollen mit Mundschutz Verbot umgehen
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Kurt Möschl und Reinhard Brunner greifen durch

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