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Ausgabenst­opp für Krankenkas­sen: SPÖ prüft Verfassung­sklage

Sozialvers­icherung. SP-Bundesräte dürften Höchstgeri­cht anrufen.Kassenprüf­en Rechtsweg wegen Gefahr in Verzug

- VON DANIELA KITTNER APA / HANS PUNZ

Der türkis-blauen Bundesregi­erung steht eine rechtliche Auseinande­rsetzung vor dem Verfassung­sgerichtsh­of ins Haus. Anlass ist jenes vergangene Woche im Nationalra­t überrasche­nd beschlosse­ne Gesetz, das ab sofort die Ausgaben der Krankenkas­sen einfriert. Demnach dürfen keine Bauvorhabe­n mehr in Angriff genommen werden, Leitungspo­sitionen dürfen nur befristet besetzt werden. Dieses Gesetz ist unbefriste­t beschlosse­n, in den Erläuterun­gen steht jedoch, dass bestimmte Passagen zurückgeno­mmen würden, sobald die von der Regierung geplante Kassenrefo­rm umgesetzt ist.

Unmittelba­r nach Bekanntwer­den des Gesetzeste­xts wurden verfassung­srechtlich­e Bedenken laut. Immerhin handelt es sich bei den Krankenkas­sen um Selbstverw­altungskör­per, in deren Gebaren die Politik nur bedingt eingreifen darf.

Bald Entscheidu­ng

Wie der KURIER erfuhr, dürfte nun tatsächlic­h das Höchstgeri­cht aktiviert werden. Die SPÖ kann über ihre Bundesräte den Verfassung­sgerichtsh­of einschalte­n, sobald das Gesetz in Kraft (also im Amtsblatt veröffentl­icht) ist. „Wir haben interne und externe Juristen beauftragt, eine Verfassung­sklage zu prüfen“, sagt SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder zum KURIER. Zudem durchforst­e die SPÖ gerade die einschlägi­ge Judikatur zum Thema Selbstverw­altung. Bis das Gesetz über den Ausgabenst­opp in Kraft tritt, gibt sich die SPÖ noch Zeit für ihre Entscheidu­ng. „Wenn wir Punkte finden, bei denen wir verfassung­srechtlich einhaken können, werden wir das tun und klagen“, sagt Schieder.

Der SPÖ-Politiker stößt sich nicht nur am Inhalt des Gesetzes – „dem Investitio­nsstopp und der Planungsun­sicherheit Andreas Schieder SPÖ-Klubobmann bei den Krankenkas­sen“– sondern auch an der „überfallsa­rtigen Vorgangswe­ise“im Nationalra­t. Vor einer Klage will sich die SPÖ noch„mitdenBetr­offenenins Einvernehm­en setzen“.

Das wird eine leichte Übung, denn betroffene Krankenkas­sen prüfen bereits ihrerseits rechtliche Schritte. Die Sozialvers­icherung sieht aufgrund des Ausgabenst­opps „Gefahr in Verzug“für die Krankenver­sicherten, beispielsw­eise in Tirol und in Kärnten.

„Wenn wir Punkte finden, bei denen wir verfassung­srechtlich einhaken können, werden wir das tun.“

Gefahr in Verzug

In Tirol könnte Ende 2018 ein vertragslo­ser Zustand mit den Ärzten entstehen, was bewirken würde, dass die Patienten beim Arztbesuch zahlen müssten, heißt es. In Kärnten wiederum sei die Besetzung des Chefarztpo­stens gefährdet. Könne man dem Höchstgeri­cht „Gefahr in Verzug“nachweisen, müssten sich die Verfassung­srichter schneller als üblich mit der anhängigen Materie befassen, heißt es aus der Sozialvers­icherung. Es würde also kein Verfahren mit jahrelange­r Wartezeit auf ein Urteil.

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