Das digitale Testament
Nachlass. Auch digitale Daten können vererbt werden, der Aufwand ist aber groß. Ein Gerichtsurteil zwingt Facebook, Daten einer Verstorbenen preiszugeben.
Schätzungen nach sich gemacht. aber jede dem was Tod nur Stunde Das mit passiert, Gedanken die zufolge könnte ihren 428 wenigsten haben Daten Facebook-Nutzer. sterben sich darüber, nach bald ändern. dem Bundesgerichtshofs Urteil Facebookd es deutschen muss demnach 2012 verstorbenen den Eltern Mädchens eines Zugang zu ihren Nutzerdaten gewähren. Die Eltern wollten über die privaten Nachrichten klären, ob der Tod ihrer Tochter ein Selbstmord oder ein Unfall war. Das Urteil ist laut Experten richtungsweisend, auch für Österreich.
„Das Urteil hat klargestellt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch bei OnlineDiensten gilt und dass Accounts und deren Inhalte vererblichsind“,sagtClausSpruzina, Präsident der Salzburger Notariatskammer, gegenüber dem KURIER. Bislang boten Dienste wie Google, FacebookundTwitterlediglichdie Möglichkeit, ausgewählte Daten herunterzuladen oder das Konto in ein virtuelles Kondolenzbuch zu verwandeln. Wer weiterhin nicht all seine digitalen Daten mit Angehörigen teilen möchte, muss nun Vorkehrungen treffen. Der KURIER gibt Tipps, was es zu beachten gilt.
Wie kann ich mich vorbereiten?
„Man sollte sich insbesondere Gedanken dazu machen, welche Konten man hat und wem man vertraut“, erklärt Birgit Mühl von ISPA, dem Branchenverband der heimischenInternetanbieter. Deswegen soll der Beginn stets eine Bestandsaufnahme sein, bei der alle bekannten Online-Konten in einer Liste gesammelt werden. Anhaltspunkte liefern Checklisten der ISPA sowie der deutschen Initiative „Macht’s Gut“, die die beliebtesten Online-Dienste aufzählen. Beim Sammeln können vor allem Passwort-Manager hilfreich sein, die neben den Namen der Dienste auch die für das Log-in erforderlichen Nutzernamen und Passwörter verschlüsselt abspeichern. Wer derartigen Drittanbietern nicht vertraut, kann aber auch eine Liste oder einen verschlüsselten Datenträger beim Notar hinterlegen lassen. Dabei gilt es auch, genau festzuhalten, wie mit den Konten umgegangen werden soll. „Es kann ja durchaus sein, dass ich nicht möchte, dass meine Kinder Zugriff auf meinen eMail-Verkehr haben“, sagt Spruzina.
Was mache ich als Hinterbliebener?
Wurden getroffen, keine sollte Vorkehrungen man ebenso mit einer Bestandsaufnahme beginnen. Der Nachteil: Da man die Zugangsdaten nicht hat, muss man Kontakt zur Plattform aufnehmen und nachweisen, dass man im Interesse des Verstorbenen handelt. Viele Plattformen, wie Google und Facebook, bieten eigene Kontaktformulare an, bei anderen Diensten muss man wiederum den Umweg über den Kundendienst nehmen. Einen Überblick liefert der Online-Dienst Justdelete.me, der die Kontaktdaten großer Online-Plattformen sammelt und beschreibt, wie kompliziert die Kommunikation abläuft. Meist werden zumindest folgende Daten verlangt: Name des Verstorbenen, Sterbeurkunde, eine Einantwortungsurkunde oder ein Erbschein sowie die Kontaktdaten und ein Identitätsnachweis des Angehörigen.
Können Drittanbieter helfen?
Verschiedene Anbieter ermöglichen es mittlerweile, Zugangsdaten aufzubewahren und diese im Todesfall an hinterlegte Kontakte weiterzuleiten. Zudem gibt es Dienste, die sich als „OnlineBestatter“bezeichnen, beispielsweise vom Bestattungsunternehmen Wiener Verein. Diese werden jedoch meist erst nach einem Todesfall engagiert, falls der digitale Nachlass nicht vorbereitet wurde. Die „Online-Bestatter“durchforsten daraufhin das Internet nach Konten und Spuren des Verstorbenen. Experten raten jedoch bei derartigen Diensten zur Vorsicht. „Man müsste sich im Vorfeld anschauen, wie vertrauenswürdig diese Anbieter sind. Dabei sollte man aber eher skeptisch sein, denn man vertraut ihnen seine Passwörter an“, erklärt Mühl.