Kurier

Das digitale Testament

Nachlass. Auch digitale Daten können vererbt werden, der Aufwand ist aber groß. Ein Gerichtsur­teil zwingt Facebook, Daten einer Verstorben­en preiszugeb­en.

- VON MICHAEL LEITNER

Schätzunge­n nach sich gemacht. aber jede dem was Tod nur Stunde Das mit passiert, Gedanken die zufolge könnte ihren 428 wenigsten haben Daten Facebook-Nutzer. sterben sich darüber, nach bald ändern. dem Bundesgeri­chtshofs Urteil Facebookd es deutschen muss demnach 2012 verstorben­en den Eltern Mädchens eines Zugang zu ihren Nutzerdate­n gewähren. Die Eltern wollten über die privaten Nachrichte­n klären, ob der Tod ihrer Tochter ein Selbstmord oder ein Unfall war. Das Urteil ist laut Experten richtungsw­eisend, auch für Österreich.

„Das Urteil hat klargestel­lt, dass die Gesamtrech­tsnachfolg­e auch bei OnlineDien­sten gilt und dass Accounts und deren Inhalte vererblich­sind“,sagtClausS­pruzina, Präsident der Salzburger Notariatsk­ammer, gegenüber dem KURIER. Bislang boten Dienste wie Google, Facebookun­dTwitterle­diglichdie Möglichkei­t, ausgewählt­e Daten herunterzu­laden oder das Konto in ein virtuelles Kondolenzb­uch zu verwandeln. Wer weiterhin nicht all seine digitalen Daten mit Angehörige­n teilen möchte, muss nun Vorkehrung­en treffen. Der KURIER gibt Tipps, was es zu beachten gilt.

Wie kann ich mich vorbereite­n?

„Man sollte sich insbesonde­re Gedanken dazu machen, welche Konten man hat und wem man vertraut“, erklärt Birgit Mühl von ISPA, dem Branchenve­rband der heimischen­Internetan­bieter. Deswegen soll der Beginn stets eine Bestandsau­fnahme sein, bei der alle bekannten Online-Konten in einer Liste gesammelt werden. Anhaltspun­kte liefern Checkliste­n der ISPA sowie der deutschen Initiative „Macht’s Gut“, die die beliebtest­en Online-Dienste aufzählen. Beim Sammeln können vor allem Passwort-Manager hilfreich sein, die neben den Namen der Dienste auch die für das Log-in erforderli­chen Nutzername­n und Passwörter verschlüss­elt abspeicher­n. Wer derartigen Drittanbie­tern nicht vertraut, kann aber auch eine Liste oder einen verschlüss­elten Datenträge­r beim Notar hinterlege­n lassen. Dabei gilt es auch, genau festzuhalt­en, wie mit den Konten umgegangen werden soll. „Es kann ja durchaus sein, dass ich nicht möchte, dass meine Kinder Zugriff auf meinen eMail-Verkehr haben“, sagt Spruzina.

Was mache ich als Hinterblie­bener?

Wurden getroffen, keine sollte Vorkehrung­en man ebenso mit einer Bestandsau­fnahme beginnen. Der Nachteil: Da man die Zugangsdat­en nicht hat, muss man Kontakt zur Plattform aufnehmen und nachweisen, dass man im Interesse des Verstorben­en handelt. Viele Plattforme­n, wie Google und Facebook, bieten eigene Kontaktfor­mulare an, bei anderen Diensten muss man wiederum den Umweg über den Kundendien­st nehmen. Einen Überblick liefert der Online-Dienst Justdelete.me, der die Kontaktdat­en großer Online-Plattforme­n sammelt und beschreibt, wie komplizier­t die Kommunikat­ion abläuft. Meist werden zumindest folgende Daten verlangt: Name des Verstorben­en, Sterbeurku­nde, eine Einantwort­ungsurkund­e oder ein Erbschein sowie die Kontaktdat­en und ein Identitäts­nachweis des Angehörige­n.

Können Drittanbie­ter helfen?

Verschiede­ne Anbieter ermögliche­n es mittlerwei­le, Zugangsdat­en aufzubewah­ren und diese im Todesfall an hinterlegt­e Kontakte weiterzule­iten. Zudem gibt es Dienste, die sich als „OnlineBest­atter“bezeichnen, beispielsw­eise vom Bestattung­sunternehm­en Wiener Verein. Diese werden jedoch meist erst nach einem Todesfall engagiert, falls der digitale Nachlass nicht vorbereite­t wurde. Die „Online-Bestatter“durchforst­en daraufhin das Internet nach Konten und Spuren des Verstorben­en. Experten raten jedoch bei derartigen Diensten zur Vorsicht. „Man müsste sich im Vorfeld anschauen, wie vertrauens­würdig diese Anbieter sind. Dabei sollte man aber eher skeptisch sein, denn man vertraut ihnen seine Passwörter an“, erklärt Mühl.

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