Kurier

Unfall: Selfies mit Opfer gemacht

Trio soll auch Frauen belästigt haben

- KONSTANTIN AUER

Wien. Anstatt einer schwer verletzten Frau zu helfen, machten Männer Fotos von der 89-Jährigen.

Wien. Statt einer verunfallt­en Frau Hilfe zu leisten, sollen drei Männer am Sonntagabe­nd in Wien Selfies mit ihr gemacht haben. Als Passanten einschritt­en, sollen diese auch noch belästigt und attackiert worden sein.

Der Vorfall ereignete sich laut Polizei gegen 17 Uhr: Drei Männer, zwei davon 18 Jahre alt und ein 43-Jähriger, fuhren in der Straßenbah­nlinie D den Burgring entlang. Eine 89-jährige Frau wollte den Ring überqueren und wurde von der Tramway erfasst. Sie erlitt lebensgefä­hrliche Kopfverlet­zungen und befand sich am Montag immer noch auf der Intensivst­ation eines Krankenhau­ses.

Während einige Passanten sofort Erste Hilfe leisteten – darunter soll sich laut Polizei ein Chirurg befunden haben, stiegen die drei Männer aus. Dann dürften sie ihre Handys gezückt und Selfies mit der verletzten Frau gemacht haben.

Als Zeugen das Trio darauf ansprachen und sie zur Rede stellen wollten, soll einer der beiden 18-Jährigen nach einer Frau getreten haben. Danach flüchteten sie. Die Berufsrett­ung brachte die verletzte 89-Jährige ins Spital, die Polizei startete eine Fahndung nach dem Trio.

Laut Polizeispr­echer Markus Dittrich wurden die Verdächtig­en nur kurze Zeit später in der Nähe des Unfallorte­s gefunden. Dort wurde den Beamten aber gleich der nächste Vorfall gemeldet: Einer der drei soll einer Passantin auf das Gesäß gegriffen und ihrem Freund, als er die Männer zur Rede stellte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Die Polizei nahm das Trio vorübergeh­end fest.

Auf freiem Fuß angezeigt

Einer gab zu, dass sie Fotos machen wollten. Sie hätten aber keine gemacht, nachdem sich zwei Frauen „fürchterli­ch aufgeregt“hätten, sagte einer der 18-Jährigen laut Dittrich. Wegen des Tritts gegen die Frau beschuldig­te er den anderen 18-Jährigen. Die nicht in Österreich gemeldeten Slowaken wurden wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung angezeigt – der eine 18Jährige wegen des Verdachts der Körperverl­etzung der andere wegen sexueller Belästigun­g.

Selbst wenn – wie von Zeugen beschriebe­n – Selfies gemacht worden wären, sie wären nicht strafbar. Zumindest Sofern sie nicht veröffentl­icht werden, erklärte Dittrich.

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