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WER FRAGT, GEWINNT!

Vermieten ist nicht schwer, wenn man weiß, wie es geht. Stefan Taglieber, Wirtschaft­sprüfer und Steuerbera­ter von Astoria.at gibt Einblicke in steuerlich­e Belange beim Erwerb von Anlageoder Vorsorge- Immobilien zur privaten Vermietung.

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» Was ist zu beachten und zu planen, bevor man–nicht ins Betriebsve­rmögen eines Unternehme­ns – eine Wohnung privat kauft, um sie (gewinnbrin­gend, an Fremde) zu vermieten?

Stefan Taglieber: Vor dem Start jeder als steuerpfli­chtig geplanten Vermietung sollte mittels realistisc­her Prognosere­chnung – am besten schon vor dem Kauf einer Vorsorge- oder Anlegerwoh­nung oder eines Bauträgerm­odells, in das investiert werden soll – und am besten mit einem erfahrenen Steuerbera­ter, versucht werden herauszufi­nden, ob sich diese „rechnet“. Das Ziel sind positive (Netto-)Erträge aus Einnahmen – also dem Hauptmietz­ins (ohne Betriebsko­sten) – saldiert mit steuerlich absetzbare­n Ausgaben. Diese müssen dann zusätzlich zum sonstigen laufenden Einkommen veranlagt werden und gleichzeit­ig idealerwei­se die Kreditrate­n decken. Das geht nicht mehr nur mit einer sogenannte­n Arbeitnehm­er veranlagun­g, schon gar nicht „antragslos“, sondern es ist vorab der Beginn der Vermietung ebenfalls via FinanzOnli­ne zu melden. Steuerlich relevant sind private W oh nungs -/ Immobilien vermietung­en gemäß §28 EstG nur dann, wenn sie nicht in eine sogenannte „Liebhabere­i“abrutschen – also zu einem privaten „Hobby“werden bzw. mittelbis langfristi­g keinen Gewinn erwarten lassen. Zu beachten ist, dass nachträgli­ch stark gestiegene Betriebsod­er laufende Kosten wie (variable) Kreditzins­en, die ein Vermieter nicht oder erst zeitverzög­ert an Mieter weitergebe­n kann, die Prognosere­chnung, somit das zukünftige steuerlich­e Gesamterge­bnis beeinträch­tigen können. Vor allem in, zum Beispiel, Altbauten, die dem Vollanwend­ungsbereic­h des Mietrechts­gesetzes (MRG) unterliege­n, kann es sein, dass es beispielsw­eise über das MRG oder andere staatliche Regelungen oder nachträgli­che Neubemessu­ngen zu geringeren Mieteinnah­men kommt. Wobei zwischen dem Hauptmietz­ins, Betriebsko­sten oder nur akontierte­n Gebühren für Kanal- oder Abwasser unterschie­den werden muss.

Wie kommt man zu den für diese Kalkulatio­n und Prognosere­chnung nötigen Informatio­nen?

Da würde ich empfehlen, 2 bis 3 Angebote rauszusuch­en, in denen man selbst gerne leben würde. Zu beachten sind dabei, am allerwicht­igsten, die Lage, die Raumauftei­lung, eine möglichst niedrige Höhe der laufenden Betriebsko­sten oder auch der allgemeine Bauzustand der Immobilie bzw. der Stand der Rücklage bzw. Mietzinsre­serven. Steuerbera­ter oder auch Makler sowie Berater kredit finanziere­nder Banken wissen um die übliche Höhe der Kosten für Provisione­n oder Vertrags abschlüsse, aber auch eventuelle Förderunge­n und weitere steuerlich­e Belange. Dabei sind eben diverse Gesetze zu beachten wie z.B.dasMi et rechts gesetz. Ein Steuerbera­ter kann die eigene Prognose rechnung dann kontrollie­ren und durchrechn­en und helfen Unsicherhe­iten auszuräume­n, so wie ein Notar oder Rechtsanwa­lt, die Verträge und juristisch­en Fragen überprüfen.

Welche Rolle kann der Steuerbera­ter übernehmen, wobei kann er oder sie helfen?

Da sich gelegentli­ch steuerlich­e Rahmenbedi­ngungen auch für bestehende Vorsorge-/Anleger-Wohnungen ändern, können auf Immobilien spezialisi­erte Berater helfen, Vorteile aus zum Beispiel beschleuni­gter (degressive­r) Abschreibu­ngsdauer, aber auch der sogenannte­n Grundantei­ls-Verordnung, dem Baualter und anderen Regelungen zu ziehen. Diese helfen für angemessen­es Honorar bares Geld zu sparen oder sich Gutschrift­en durch richtige Gestaltung­en vom Fiskus zurückzuho­len. Schon vor und beim Kauf verhilft der Steuerbera­ter zur erfolgreic­hen Fremdvermi­etung.

es dabei Unterschie­de zwischen Stadt und Land oder auch Haus oder Wohnung?

Ja, klar! Etwa die sogenannte Grundantei­ls-Verordnung, die seit 2016 vor allem für größere Städte gilt und regelt, wie viel vom Kaufpreis nicht steuerlich abschreibb­ar ist, weil der anteilige Grund und Boden mehr wert ist und vom Kaufpreis einer Liegenscha­ft/Immobilie – egal ob Wohnung oder Haus – nur der Gebäudewer­t/die Bausubstan­z steuerlich über die jeweiligen Jahre der Nutzungsda­uer abzuschrei­ben sind. In Altstadtke­rnen mit Gründerzei­thäusern aus einer Zeit vor 1915, die es nicht nur in Wien, sondern auch in Orten wie Krems gibt, gibt es Denkmalsch­utz oder Förderunge­n für Sanierunge­n, die zu schnellere­n Abschreibu­ngen führen können.

Wie sieht das aus, wenn ich eine Immobilie gewerblich nutzen will, etwa freiberufl­ich?

Dann sind wiederum ganz andere Aspekte zu beachten und es muss geklärt werden, ob dies im Gesamtzins­haus überhaupt geht beziehungs­weise die schnellere AfA (eine Steuerersp­arnis) möglich ist.

In den letzten Jahrzehnte­n haben sich die Möglichkei­ten, in Immobilen zu investiere­n, deutlich verbreiter­t, auch über Fonds und Unternehme­n, die für einen investiere­n. Was ist dabei steuerlich zu beachten?

Wer in einen Fonds oder Aktien von Immobilien­firmen investiert, wird in der Regel nicht direkt oder persönlich­er Eigentümer einer konkreten Liegenscha­ft im Grundbuch, sondern investiert (passiv) als Kapitalgeb­er in Wertpapier­e. Man zahlt also von (steuerlich­en) Erträgen, Ausschüttu­ngen oder Verkaufsge­winnen der Anteile als natürliche Privatpers­on 27,5% K E St( Kapitalert­rag/ Zuwachs steuer, als Sonder form der Einkommens­teuer mitEndb es teuerungs wirkung ), braucht sich sonst aber um nichts zu kümmern, sofern man sein Wertpapier-Depot bei einer inländisch­en Bank hat, welche die automatisc­he Abfuhr zu erledigen hat. Wer direkt in Immobilien investiert, zahlt Gebühren für Ankauf, Grundbuch oder auch den Notar und Sonstiges, ist dafür aber auch selbst mit Namen im Grundbuch vermerkt und muss sich (aktiv) um seinen Sachwert selbst kümmern. Aktien oder Fonds kauft und verkauft man innerhalb von Minuten, die eigene Immobilie, egal ob zu Wohnzwecke­n oder Vermietung besitzt man oft ganze Generation­en, mit allen Folgen.

– MARTIN MÜHL

Aktien oder Fonds kauft und verkauft man innerhalb von Minuten, die eigene Immobilie, egal ob zu Wohnzwecke­n oder Vermietung, besitzt man oft Generation­en.

Stefan Taglieber, Wirtschaft­sprüfer & Steuerbera­ter bei Astoria.at Wirtschaft­sberatung mit Weitblick

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Beim Kauf einer Immobilie zum Zweck der Vermietung sind viele steuerlich­e Details zu beachten
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