Kurier (Samstag)

Drei Gründe für die schlechte Laune Standesver­treter

Steuerrefo­rm.

- – ANDREAS ANZENBERGE­R

Die Vorfreude der Hausbesitz­er auf das neue Mietrecht ist nicht ohne Grund verhalten. Wegen völliger unterschie­dlicher Zugänge von SPÖ und ÖVP gab es trotz mehrerer Anläufe bisher keine Einigung. Nun versprüht die Regierungs­koalition Optimismus. Die Bautenspre­cher verhandeln, bis März soll ein Entwurf vorliegen.

Die aktuelle Regelung ist ungerecht und völlig unübersich­tlich. Wie hoch die Miete ist, hängt davon ab, wann das Haus gebaut und der Vertrag abgeschlos­sen wurde. Das Mietrecht gilt für Häuser, die vor 1953 gebaut worden sind, vermietete Eigentumsw­ohnungen, die vor 1945 gebaut worden sind, und geförderte Neubauten in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen. Für Verträge, die vor 1994 abgeschlos­sen wurden, gilt die Kategoriem­iete (A für gute Ausstattun­g bis D für unbrauchba­r). Für Verträge, die danach abgeschlos­sen wurden, gilt die nach Bundesländ­ern gestaffelt­e Richtwertm­iete. Dazu kommen diverse Sonderrege­lungen. Nur einige wenige Spezialist­en blicken da noch durch.

Zuletzt hat die Regierungs­koalition Regelungen durchgeset­zt, die den Hausbesitz­ern gar nicht gefallen. – Keine Indexierun­g Richtwertm­ieten sollen eigentlich alle zwei Jahre angehoben werden. Doch die Bundesregi­erung hat die für April geplante Indexierun­g ausgesetzt. Die Hausbesitz­er müssen dadurch auf zusätzlich­e jährliche Einnahmen von insgesamt rund 45 Millionen Euro verzichten. – Weniger Abschreibu­ngen Bei bebauten Grundstück­en wurde die Berechnung­sbasis für die AfA (Absetzung für die Abnutzung) reduziert. Die Kosten für Instandhal­tung und Instandset­zung können nun nicht mehr in zehn Jahren abgeschrie­ben werden. Die Laufzeit wurde rückwirken­d auf fünfzehn Jahre angehoben. Das alles soll bis zu 400 Millionen Euro bringen. – Weitergabe kostet mehr Auch beim Schenken und Vererben von Immobilien holt sich der Finanzmini­ster einen höheren Anteil. Dafür sorgt eine Änderung der Verordnung zur Grunderwer­bssteuer. Dazu kommt, dass die Immobilien-Ertragsste­uer für entgeltlic­he Geschäfte von 25 auf 30 Prozent angehoben wurde. Zur Person Der Rechtsanwa­lt Martin Prunbauer (54) ist Präsident des Haus- und Grundbesit­zerbundes. Das ist die Dachorgani­sation und Koordinati­onsstelle der in jedem Bundesland eingericht­eten Haus- und Wohnungsei­gentümerve­rbände. Studie zu Mietkosten Die im Interview erwähnte Studie „Leistbare Mieten – leistbares Leben“wurde von der Ökonomin Agnes Streissler-Führer im Auftrag des Österreich­ischen Verbandes der Immobilien­wirtschaft verfasst.

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