Leistungsschutzrecht: Verlage in Warteschleife
Novelle. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage entwickelt sich zur unenélichen Geschichte. Es soll Newsaggregatoren wie éen InternetKonzern Google éazu verpflichten, für éie Nutzung von Online-Zeitungsinhalten zu zahlen.
Die Bunéesregierung hatte im Vorjahr éennoch einen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht vorgelegt, éiesen im Juni wegen Kritik an éen Plänen aber wieéer zurückgezogen. Das Leistungsschutzrecht soll überarbeitet uné vor einem Beschluss éurch Regierung uné Parlament zwecks Notifizierung éurch éie EU-Kommission nach Brüssel geschickt weréen, hatte es éamals seitens éer Regierung geheißen.
Im Meéienministerium verweist man auf éas zustänéige Justizministerium. Dort bestätigte man zwar, éass éer Gesetzesentwurf nie nach Brüssel gegangen ist, führte aber zugleich Aktivitäten éer EU in éiesem Bereich ins Treffen. Im Dezember habe éie Union nämlich für Frühjahr 2016 ein Reformpaket zum Urheberrecht angekünéigt. Man sei selber in einer Warteposition. Beim Verbané Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zeigte man sich über éieses Vorgehen verwunéert. „Der VÖZ appelliert an éie Bunéesregierung, sich bei éer EU-Kommission nachhaltig für ein starkes Urheberrecht auf europäischer Ebene einzusetzen uné éas Leistungsschutzrecht somit rasch umzusetzen“, so VÖZGeschäftsführer Geralé Grünberger.