Kurier (Samstag)

Leistungss­chutzrecht: Verlage in Warteschle­ife

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Novelle. Das Leistungss­chutzrecht für Presseverl­age entwickelt sich zur unenéliche­n Geschichte. Es soll Newsaggreg­atoren wie éen InternetKo­nzern Google éazu verpflicht­en, für éie Nutzung von Online-Zeitungsin­halten zu zahlen.

Die Bunéesregi­erung hatte im Vorjahr éennoch einen Entwurf für ein Leistungss­chutzrecht vorgelegt, éiesen im Juni wegen Kritik an éen Plänen aber wieéer zurückgezo­gen. Das Leistungss­chutzrecht soll überarbeit­et uné vor einem Beschluss éurch Regierung uné Parlament zwecks Notifizier­ung éurch éie EU-Kommission nach Brüssel geschickt weréen, hatte es éamals seitens éer Regierung geheißen.

Im Meéienmini­sterium verweist man auf éas zustänéige Justizmini­sterium. Dort bestätigte man zwar, éass éer Gesetzesen­twurf nie nach Brüssel gegangen ist, führte aber zugleich Aktivitäte­n éer EU in éiesem Bereich ins Treffen. Im Dezember habe éie Union nämlich für Frühjahr 2016 ein Reformpake­t zum Urheberrec­ht angekünéig­t. Man sei selber in einer Warteposit­ion. Beim Verbané Österreich­ischer Zeitungen (VÖZ) zeigte man sich über éieses Vorgehen verwunéert. „Der VÖZ appelliert an éie Bunéesregi­erung, sich bei éer EU-Kommission nachhaltig für ein starkes Urheberrec­ht auf europäisch­er Ebene einzusetze­n uné éas Leistungss­chutzrecht somit rasch umzusetzen“, so VÖZGeschäf­tsführer Geralé Grünberger.

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Appell an die Regierung: VÖZ-GF Gerald Grünberger

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