Polizeiübergriff am Schwedenplatz: Gericht will sich nicht festlegen
Steißbeinbruch.
Der aus dem Ruder gelaufene (und mitgefilmte) Polizeieinsatz am Schwedenplatz in der Silvesternacht 2014 war unverhältnismäßig und rechtswidrig. Zugleich war er auf die Strafprozessordnung gestützt und daher rechtmäßig. Zu diesem widersprüchlichen Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Wien nach einjährigem Verfahren. Erfolgversprechende Vorzeichen für einen Strafprozess gegen Polizeibeamte, der die Umstände des Steißbeinbruchs einer Unternehmerin ans Licht bringen könnte, sind das nicht. Ebenso wenig wie eine Grundlage für Schadenersatzforderungen.
Die angeheiterte 47-Jährige war bei der Tankstelle in ei- ne Amtshandlung geraten. Ein Großaufgebot der Polizei war mit einem Raufhandel beschäftigt. Die Frau löcherte die Beamten mit Fragen, wachelte mit ihrem Schlüsselbund. Eine Polizistin tätschelte ihr besänftigend den Arm, änderte aber plötzlich ihre Körperhaltung auf Amtsperson. Das kann man auf dem von der Tankstelle aufgenommenen Video sehen bzw. erzählte es die Unternehmerin. Die Beamtin soll die Fußgängerin zum Alkotest aufgefordert haben, was diese entrüstet ver- weigerte. Dann wurde sie von einem Dutzend Polizisten umzingelt, bekam Rempler und wurde gegen eine Wand gezerrt, so dass sie stürzte. Das war unverhältnismäßig.
Handschellen
Vor allem aber provozierte es Eskalation: Als sich die Frau wehrte und einem Beamten einen Schlag ins Gesicht versetzte, stürzten sich dessen Kollegen auf sie, brachten sie zu Boden, legten ihr Handschellen an und sprachen die Festnahme aus. Diese rechtfertigte laut Verwaltungsgericht auch rückwirkend alle Maßnahmen.
Obdie Festnahme notwendig war und maßvoll durchgeführt wurde, wogegen der Steißbeinbruch der Unternehmerin spricht, musste laut Verwaltungsgericht in diesem Verfahren nicht geprüft werden. Dagegen hätte sich die Frau binnen sechs Wochen nach der Amtshandlung bei der Staatsanwaltschaft beschweren können, wird ihr beschieden.
Die Ermittlungen im Straf- verfahren sind seit Dezember 2015 abgeschlossen, das Justizministerium muss Anklage oder Einstellung genehmigen. Entscheidungsträger ist auch jener Sektionschef Christian Pilnacek, der nach Ansicht des Videos erklärt hatte, es werde einem dabei „angst und bang.“