Kurier (Samstag)

Polizist ließ Plastiksac­kerl mit der Dienstwaff­e in U-Bahn liegen

Glock vergessen – die Pistole tauchte nicht wieder auf

- VON RICARDO PEYERL

Jedem zivilen Waffenbesi­tzer wäre bei einem derartig sorglosen Umgang mit dem Schießeise­n der Waffensche­in entzogen worden. Das geht halt in dem speziellen Fall nicht, wie auch der Disziplina­ranwalt einsehen musste: Ein Polizist ohne Dienstwaff­e?

Der Beamte war nach Dienstschl­uss in Zivilkleid­ung auf dem Weg zum Musikunter­richt, einer privat finanziert­en berufliche­n Fortbildun­g. Am Abend wäre er für den Inspektion­sdienst in der Staatsoper eingeteilt gewesen. In solchen Situatione­n nimmt er seine Dienstwaff­e mit nach Hause. Weil er unterwegs nicht wusste, wo- hin mit der Glock-Pistole, steckte er sie samt 16 Patronen und dem Holster in ein Plastiksac­kerl.

In der mitgeführt­en Tasche mit Reißversch­luss wäre die Waffe besser aufgehoben gewesen, aber da war kein Platz mehr. In der Tasche lag bereits das Saxofon, das er für den Musikunter­richt benötigt. Das Plastiksac­kerl mit der Dienstwaff­e legte der Polizist in einem Waggon der U2 neben seinen Sitzplatz – und ließ es beim Aussteigen dort liegen.

Die Glock tauchte bisher nicht wieder auf – unbekannte Täter müssen sie an sich genommen haben. Es kann nicht ausgeschlo­ssen werden, dass mit der Dienstwaff­e straf bare Handlungen be- gangen werden. Die Pflichtver­letzung des Beamten ist also nicht nur peinlich, sie könnte auch gefährlich­e Folgen haben.

Das wirkte sich bei der Bestrafung durch die Disziplina­rbehörde erschweren­d aus: Der Beamte wurde zu 1300 Euro Geldbuße verdonnert, was vergleichs­weise streng ist. Immerhin darf er die Strafe in zehn Monatsrate­n abstottern. Disziplina­rkommissio­n

im Straferken­ntnis Dem Polizisten wird eine neue Dienstwaff­e gestellt, doch muss er im Regressweg selbst für die Kosten aufkommen.

Polizist als Alkolenker

Dass die ausgesproc­hene Strafe im oberen Bereich angesiedel­t ist, zeigt ein weiterer krasser Fall einer Dienstpfli­chtverletz­ung: Ein Polizeibea­mter außer Dienst fuhr in der Steiermark mit seinem Auto Schlangenl­inien. Zwei Mal geriet er auf die Gegenfahrb­ahn, ein Mal konnte ein Frontalzus­ammenstoß nur ganz knapp verhindert werden, weil der entgegenko­mmende Lenker die Lichthupe betätigte und der Polizist seinen Wagen gerade noch rechtzeiti­g zurück nach rechts lenkte.

Ein Zeuge alarmierte die Polizei, eine Streife machte sich auf die Suche nach dem offenbar alkoholisi­erten Autofahrer. Als man ihn fand, schlief er auf einem Parkplatz seinen Rausch aus – und entpuppte sich nach demAufweck­en als Kollege.

Der Beamte weigerte sich, einen Alkotest durchführe­n zu lassen. Man entzog ihm den Führersche­in für sechs Monate (wodurch er in dieser Zeit nicht für den Streifendi­enst einsetzbar war).

Der Beamte wurde wegen Gefährdung der körperlich­en Sicherheit angeklagt, beim Bezirksger­icht jedoch freigespro­chen. Die Verwaltung­sbehörde verhängte 1700 Euro Geldstrafe wegen Fahrens in alkoholisi­ertem Zustand (wie bei jedem zivilen Lenker), der Disziplina­rsenat aber nur 500 Euro Geldbuße wegen der Dienstpfli­chtverletz­ung.

Nach 30 anstandslo­sen Dienstjahr­en wurde das Verhalten des Beamten als „einmaliger Ausrutsche­r“gewertet.

„Bedenklich erscheint,

dass mit der Waffe strafbare Handlungen begangen werden

könnten.“

Isabelle Obersek, 19, Leoben: „Wenn ich mit einer Gruppe im Zug fahre, fühle ich mich schon sicher. Wenn ich aber alleine unterwegs bin, passe ich genau auf meine Sachen auf. Ich würde mich auch zum Beispiel nicht allein in ein Abteil setzen.“ Albert Gludovacz, 58, Hornstein. „Grundsätzl­ich fühle ich mich in den Zügen schon sicher. Ich schaue aber trotzdem, dass ich meine Tasche immer neben mir habe und davor meine Geldbörse aus meiner Jacke in meine Tasche gebe.“

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Der Beamte bekommt eine neue Dienstwaff­e, aber auf seine Kosten
 ??  ?? Beamte stellten alkoholisi­erten Kollegen in seinem Pkw (Symbolbild)
Beamte stellten alkoholisi­erten Kollegen in seinem Pkw (Symbolbild)
 ??  ?? Diebe nutzen das Gedränge im Berufsverk­ehr und greifen zu
Diebe nutzen das Gedränge im Berufsverk­ehr und greifen zu
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