Spitzel zerstören Vertrauen
Spionage in Arztpraxen. Seit Jahresbeginn sind die Sozialversicherungen gesetzlich ermächtigt, falsche Patienten, sogenannte „Mystery Shopper“, in die Ordinationen zu schicken.
Mit einer Informationskampagne will die Ärztekammer über die Auswirkungen des gesetzlich legitimierten Bespitzelns von Kassenärzten aufklären.
Einwände gegen „Mystery Shopping“
• „Mystery Shopping“unterstellt allen Beteiligten Betrugsabsichten! Es zerstört das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis • „Mystery Shopping“stiehlt Patienten und Ärzten die Zeit. • „Mystery Shopping“wird mit den Beiträgen der Patienten finanziert. Obwohl selbst laut Sozialversicherung die Schäden infolge von E-Card-Missbrauch ganz geringfügig sind.
„Wie kann man denn ein Vertrauensverhältnis aufbauen, wenn jeder vermeintliche Patient ein Kassenspitzel sein kann?“, fragt Johannes Steinhart, Bundesobmann der niedergelassenen Ärzte. Das sei wie früher in der DDR und daher völlig inakzeptabel. Selbst der Polizei seien solche Methoden verboten und namhafte Rechtsprofessoren halten sie für verfassungswidrig. „Offiziell gefälschte ECards, falsche Identitäten, Spitzelbesuche in Ordinationen und dergleichen haben im Gesundheitssystem eines demokratischen Landes nichts verloren.“
Skandalöse Regelung bei Ärzten
Anders als bei Kontrollen in Wirtschaftsbetrieben, kündigen sich die Prüfer in Ordinationen nicht an. Ohne konkreten Verdacht und ohne sich auszuweisen, können sie als Patienten „getarnt“in den Ordi- nationen auftauchen. Dabei würden die Kassenspitzel durch ihr Verhalten den Arzt mit voller Absicht täuschen, um zu sehen, wie er reagiert.
„Zum Beispiel, indem sie bewusst lügen und sich als krank ausgeben, um eine Krankschreibung zu erwirken. Wenn der Arzt diese dann auch ausstellt, weil er dem angeblichen Patienten vorerst einmal glaubt, wird er von den Kassenspitzeln an den Pranger gestellt“, sagt Steinhart.
Hat ein Arzt nach Ansicht der „Mystery Shopper“etwas falsch gemacht, riskiert er den Verlust des Kassenvertrages und damit die Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz. Patienten müssten daher darüber aufgeklärt werden, „dass Ärzte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen – nicht aus Böswilligkeit, sondern um sich persönlich abzusichern“, so Steinhart.
Er hofft, dass die Politik zum Thema „Mystery Shopping„ umdenkt und dieses Gesetz wieder rückgängig macht.