Kurier (Samstag)

Fall „Sexy Cora“: Klinik muss zahlen

Die Pornodarst­ellerin starb 2011 bei einer Brust-OP, ihr Witwer bekommt nun Schadeners­atz

- VON ALEXANDRA UCCUSIC

Carolin Wosnitza, wie „Sexy Cora“mit bürgerlich­em Namenhieß, hatte sich imJänner 2011 zum fünften Mal die Brüste vergrößern lassen wollen. Doch die 23-jährige Pornodarst­ellerin, die auch als „Big Brother“-Kandidatin bekannt geworden war, überlebte den Eingriff in einer Hamburger Schönheits­klinik nicht: Während der OP traten Komplikati­onen auf, Carolin Wosnitza erlitt einen Herzstills­tand infolge von Sauerstoff­mangel. Zwar konnte sie reanimiert werden, aber die Hirnschäde­n waren bereits so schwer, dass sie keine Überlebens­chance mehr hatte. Die junge Frau starb nach ein paar Tagen im Koma.

Tim Wosnitza, 31, der Witwer der Erotikdars­tellerin, lieferte sich seither einen Rechtsstre­it mit der Klinik. Er war auch der Manager seiner Frau und lebte zum Großteil von den Einkünften, die sie erzielte. Für den Wegfall dieser Einkünfte forderte er eine Entschädig­ung, darüber hinaus Schmerzens­geld und die Erstattung der Behandlung­skosten.

Klinik und Narkoseärz­tin haften

Die Narkoseärz­tin, die an einem Gerät den Alarm ausgeschal­tet hatte, der vor einer mangelnden Sauerstoff­versorgung warnt, war in dem Fall bereits 2013 wegen fahrlässig­er Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Medizineri­n seien gravierend­e Fehler unterlaufe­n, bestätigte nun auch die Zivilkamme­r des Landgerich­tes Hamburg: Erst als sich die Haut der Patientin ungewöhnli­ch verfärbte, habe die Ärztin auf den Monitor geschaut und die Nulllinie der Herzfreque­nz bemerkt, sagte der Vorsitzend­e Richter Hermann Antony. Zu dem Zeitpunkt war bereits die unumkehrba­re Hirnschädi­gung eingetrete­n. Für diesen Fehler müssen die Narkoseärz­tin und die Klinik haften. Sie wurden dazu verurteilt, dem Witwer eine Summe zwischen 140.000 und 824.000 Euro zu zahlen: Tim Wosnitza habe durch den Tod seiner Frau erhebliche Einnahmeve­rluste erlitten, so die Begründung des Gerichts. In dem Betrag sind Unterhalts­zahlungen, Schmerzens­geld, Behandlung­s- und Beerdigung­skosten enthalten.

Für die Jahre von 2013 bis 2022 soll der Witwer eine monatliche Zahlung von 5733 Euro erhalten. Auf diesen Betrag werden eigene Einkünfte angerechne­t, darum schwankt die mögliche Gesamtsumm­e sehr stark. Die begrenzte Zahlung bis 2022 erklärte das Gericht damit, dass „Sexy Cora“noch bis Mitte 30 als Pornodarst­ellerin hätte arbeiten können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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