Kurier (Samstag)

Keine Strafe, nur Psychiatri­e

Alen R.

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Noch steht der Termin für die Verhandlun­g nicht fest – es dürfte aber noch heuer so weit sein, vermutlich im Herbst. Die Geschworen­en werden allerdings nicht über mögliche Schuld und Strafe des Amokfahrer­s zu urteilen haben, sondern bloß über die Einweisung Alen R.s in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her: Da der 27Jährige als unzurechnu­ngsfähig eingestuft wurde, gibt es keine Mordanklag­e der Staatsanwa­ltschaft Graz., sondern nur den Antrag auf Einweisung. Rechtskräf­tig ist der Antrag noch nicht, die Einspruchs­frist der Verteidigu­ng läuft noch einige Tage.

R. wird vor den Geschworen­en jedenfalls kein „Angeklagte­r“sein, sondern nur „Betroffene­r“, eine juristisch­e Feinheit. Jemand, der nicht straffähig ist, kann auch nicht in Untersuchu­ngshaft bleiben: Vor einem Monat wurde R. aus der Justizanst­alt GrazJakomi­ni entlassen. Zunächst kam er in die geschlosse­ne Abteilung einer Grazer Klinik, wenige Tage später wurde er in die Sonder-Justizanst­alt Göllersdor­f überstellt. „Vorläufige Anhaltung“heißt das im Fachjargon.

Ein Arzt prüft

Nach einer möglichen Einweisung durch die Geschworen­en wird die Anhaltung als sogenannte­r Maßnahmenv­ollzug fortgesetz­t. Ein Mal jährlich überprüft ein Psychiater in solchen Fällen den Zustand des Betroffene­n. Wird er als geheilt bzw. gesund betrachtet, kommt so ein Insasse wieder frei.

Das ist ein Umstand , der vor allem den Grazer Bürgermeis­ter Siegfried Nagl zu schaffen macht: Er sieht darin ein „Schlupfloc­h“und fordert, dies zu schließen: „Einen offensicht­lichen Mörder, der noch dazu vielen Menschen schweres körperlich­es und seelisches Leid zugefügt hat, nicht anzuklagen, ist ein Affront gegenüber den Opfern“, kritisiert Nagl. „Für mich ist der Mann schuldig.“Er sollte „lebenslang in Gewahrsam bleiben“.

Der ÖVP-Stadtchef war selbst Betroffene­r und wäre beinahe ebenfalls angefahren worden, als er mit seinem Moped unterwegs war.

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