Keine Strafe, nur Psychiatrie
Alen R.
Noch steht der Termin für die Verhandlung nicht fest – es dürfte aber noch heuer so weit sein, vermutlich im Herbst. Die Geschworenen werden allerdings nicht über mögliche Schuld und Strafe des Amokfahrers zu urteilen haben, sondern bloß über die Einweisung Alen R.s in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Da der 27Jährige als unzurechnungsfähig eingestuft wurde, gibt es keine Mordanklage der Staatsanwaltschaft Graz., sondern nur den Antrag auf Einweisung. Rechtskräftig ist der Antrag noch nicht, die Einspruchsfrist der Verteidigung läuft noch einige Tage.
R. wird vor den Geschworenen jedenfalls kein „Angeklagter“sein, sondern nur „Betroffener“, eine juristische Feinheit. Jemand, der nicht straffähig ist, kann auch nicht in Untersuchungshaft bleiben: Vor einem Monat wurde R. aus der Justizanstalt GrazJakomini entlassen. Zunächst kam er in die geschlossene Abteilung einer Grazer Klinik, wenige Tage später wurde er in die Sonder-Justizanstalt Göllersdorf überstellt. „Vorläufige Anhaltung“heißt das im Fachjargon.
Ein Arzt prüft
Nach einer möglichen Einweisung durch die Geschworenen wird die Anhaltung als sogenannter Maßnahmenvollzug fortgesetzt. Ein Mal jährlich überprüft ein Psychiater in solchen Fällen den Zustand des Betroffenen. Wird er als geheilt bzw. gesund betrachtet, kommt so ein Insasse wieder frei.
Das ist ein Umstand , der vor allem den Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl zu schaffen macht: Er sieht darin ein „Schlupfloch“und fordert, dies zu schließen: „Einen offensichtlichen Mörder, der noch dazu vielen Menschen schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt hat, nicht anzuklagen, ist ein Affront gegenüber den Opfern“, kritisiert Nagl. „Für mich ist der Mann schuldig.“Er sollte „lebenslang in Gewahrsam bleiben“.
Der ÖVP-Stadtchef war selbst Betroffener und wäre beinahe ebenfalls angefahren worden, als er mit seinem Moped unterwegs war.