Arbeitspflicht für Sozialhilfe-Empfänger
VP-Klubchef. Lopatka will Flüchtlingen erst nach fünf Jahren Mindestsicherung auszahlen
Eine Wohnsitzpflicht für Asylwerber, die Sozialleistungen bekommen, könne es nur geben, wenn es eine einheitliche Regelung bei der Mindestsicherung gibt; und die Regeln für die Mindestsicherung sollten deutlich verschärft werden: ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka macht weiter Druck auf Sozialminister Alois Stöger. Der rote Minister, aber auch die Wiener Stadtregierung würden sich bei den Verhandlungen schlicht „nicht bewegen“, kritisiert der ÖVP-Politiker im Gespräch mit dem KURIER.
Die Mindestsicherung sei seit der Einführung 2010 grundsätzlich ein gutes Instrument, um Armut zu verhindern. Aber spätestens im kommenden Jahr würde die Mehrzahl der Bezieher in Wien „Nicht-Österreicher“sein, erklärt Lopatka. Von den 9000 Personen, die 2015 Asyl bekommen haben, würden derzeit nur 900 einen Job haben, rechnet Lopatka vor. Der Großteil der Flüchtlinge von 2015 – das waren rund 90.000 Personen – würde aber erst in den kommenden Monaten Asyl erhalten und damit die Berechtigung, Mindestsicherung zu beziehen.
Deshalb müsse der Zugang verschärft werden: Einerseits soll die volle Mindestsicherung (828 Euro für Singles, 1242 Euro für Paare) nur erhalten, wer zumindest seit fünf Jahren in Österreich lebe. Andererseits dürfe die Mindestsicherung nicht zur „sozialen Hängematte“werden und die Bezieher verpflichtet werden, einfache Tätigkeiten in den Gemeinden annehmen zu müssen. Die Kosten für die Mindestsicherung (plus Krankenversicherung und AMSLeistungen) würden bereits über eine Milliarde Euro betragen, so der Klubchef.
Das Sozialministerium widerspricht Lopatka. Was die Mindestsicherung 2015 gekostet habe, sei bisher nicht bekannt, da noch keine Daten der zuständigen Bundesländer vorliegen.