Kurier (Samstag)

Arbeitspfl­icht für Sozialhilf­e-Empfänger

VP-Klubchef. Lopatka will Flüchtling­en erst nach fünf Jahren Mindestsic­herung auszahlen

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Eine Wohnsitzpf­licht für Asylwerber, die Sozialleis­tungen bekommen, könne es nur geben, wenn es eine einheitlic­he Regelung bei der Mindestsic­herung gibt; und die Regeln für die Mindestsic­herung sollten deutlich verschärft werden: ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka macht weiter Druck auf Sozialmini­ster Alois Stöger. Der rote Minister, aber auch die Wiener Stadtregie­rung würden sich bei den Verhandlun­gen schlicht „nicht bewegen“, kritisiert der ÖVP-Politiker im Gespräch mit dem KURIER.

Die Mindestsic­herung sei seit der Einführung 2010 grundsätzl­ich ein gutes Instrument, um Armut zu verhindern. Aber spätestens im kommenden Jahr würde die Mehrzahl der Bezieher in Wien „Nicht-Österreich­er“sein, erklärt Lopatka. Von den 9000 Personen, die 2015 Asyl bekommen haben, würden derzeit nur 900 einen Job haben, rechnet Lopatka vor. Der Großteil der Flüchtling­e von 2015 – das waren rund 90.000 Personen – würde aber erst in den kommenden Monaten Asyl erhalten und damit die Berechtigu­ng, Mindestsic­herung zu beziehen.

Deshalb müsse der Zugang verschärft werden: Einerseits soll die volle Mindestsic­herung (828 Euro für Singles, 1242 Euro für Paare) nur erhalten, wer zumindest seit fünf Jahren in Österreich lebe. Anderersei­ts dürfe die Mindestsic­herung nicht zur „sozialen Hängematte“werden und die Bezieher verpflicht­et werden, einfache Tätigkeite­n in den Gemeinden annehmen zu müssen. Die Kosten für die Mindestsic­herung (plus Krankenver­sicherung und AMSLeistun­gen) würden bereits über eine Milliarde Euro betragen, so der Klubchef.

Das Sozialmini­sterium widerspric­ht Lopatka. Was die Mindestsic­herung 2015 gekostet habe, sei bisher nicht bekannt, da noch keine Daten der zuständige­n Bundesländ­er vorliegen.

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