Park-Falle: Ermittlungen wegen Betrugsverdacht
Zielpunkt.
Es wird eng für jenen Unternehmer, der seit Mai im großen Stil „Falschparker“auf Stellplätzen geschlossener Zielpunkt-Filialen abstraft. Nicht nur, dass das vom ÖAMTC angestrebte Musterverfahren bereits angelaufen ist, die Causa „Besitzstörungsklagen“beschäftigt auch die Staatsanwaltschaft.
Betroffene sprachen stets von „Abzocke“: Der Chef einer Büroservice-Firma aus dem Bezirk Mödling hatte ab Mai sieben Parkplätze in Wien, NÖ und der Steiermark gepachtet. Wer dort parkte, wurde mit einer Besitzstörungsklage bedroht – außer man zahlte Aufwandsentschädigungen bis zu 315 Euro. Lediglich in Strasshof wehrten sich Bürger erfolgreich. Mehr als 100 Betroffene haben sich mittlerweile an den ÖAMTC gewandt, ein Grazer Anwalt vertritt 15 Mandanten. Mitte Juli wurde es den Parkplatz-Eigentümern zu bunt, sie kündigten den Vertrag mit dem Pächter per sofortiger Wirkung. Zudem wurde nun die Justiz tä- tig: Es wird wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Trotzdem verlautbart der Unternehmer, dass ihm in einem Fall vor Gericht bereits recht gegeben wurde und tatsächlich Besitzstörung vorliege. Tatsächlich sind bereits mehrere Fälle gerichtsanhängig, allerdings verzichtete in besagtem Fall die Betroffene lediglich auf ein Verfahren. Über die Sache selbst wurde nie verhandelt.
Im Musterprozess des ÖAMTC argumentieren Juristen jedenfalls, dass die Besitzstörung provoziert wurde. Wird der Fall gewonnen, ist nicht auszuschließen, dass Rückforderungen von Betroffenen möglich sind.