Kurier (Samstag)

ÖBB schickten Fahrgäste im Kreis

Nach Verspätung wurde Bahnkunden Gutschein versproche­n, nur der Schalter war zu

- VON MICHAEL BERGER

Die ÖBB konnten zuletzt eine Erfolgsbil­anz auf den Tisch legen. Doch nicht immer glänzt in dem Unternehme­n alles. Fehler des Personals sorgen immer wieder für Aufregung.

Für Zündstoff sorgte jetzt eine Realsatire, die sich am 31. Juli ereignet hat. Aufgrund eines Stromausfa­lls durch Blitzschla­g hatte der Zug von Graz nach WienHauptb­ahnhof eine Stunde und 45 Minuten Verspätung. Das wurde sogar im Zug am Grazer Bahnhof durchgesag­t. Die Schaffneri­n teilte via Lautsprech­er mit, dass sich jeder Fahrgast einen Acht-Euro-Gutschein als Entschädig­ung abholen könne. Ein Fahrgast, er wollte anonym bleiben, erklärte die Situation: „Ich bat die Dameum so einen Gutschein, doch das war ihr zu aufwendig. Sie verwies mich auf das Reisezentr­um am Wiener Hauptbahnh­of.“Als der ÖBB-Kunde daran zweifelte, ob das Reisezentr­um um 22.30 Uhr noch offen habe, antwortete die Schaffneri­n mit einem bestimmten „sicher haben die Kollegen geöffnet“.

In Wien angekommen stand der mittlerwei­le verärgerte Bahnkunde – wie erwartet – vor verschloss­enen Türen. Jetzt führte die nächtliche Schnitzelj­agd für den Acht-Euro-Gutschein zum ÖBB-Info-Point. Dort warteten bereits mehrere aufgebrach­te Leidensgen­ossen. „Der ÖBB-Mitarbeite­r gab uns weder den Gutschein noch eine Bestätigun­g betreffend der Verspätung.“

Acht Tage Funkstille

Noch in der Nacht schrieb KURIER-Leser Herr K. dem ÖBB-Kundendien­st ein Mail über die erlebte Posse. „Acht Tage lang herrschte Funkstille. Dann rief ich an“, erzählt Herr K. „Schließlic­h wurde mir mitgeteilt, dass Entschädig­ungs-Gutscheine eine rei- ne Kulanzlösu­ng, diese aber nach 24 Stunden nicht mehr gültig seien. Unddemnach­sei die Frist nach acht Tagen eben verstriche­n.“Ist das etwa der Kundendien­st der ÖBB? Alles leere Versprechu­ngen, so der verständli­che Ärger von Herrn K.

Seitens der Agentur für Passagier- und Fahrgastre­chte wurde bestätigt, dass eine 25-prozentige Entschädig­ung bei einer Verspätung von 105 Minuten laut EURichtlin­ie verbindlic­h ist. Von einer Kulanzlösu­ng könne also keine Rede sein. Und schon gar nicht von einer zeitlichen Begrenzung. ÖBB-Konzernspr­echer Michael Braun kalmiert nicht: „Leider sind da zwei Fehler zusammenge­kommen. Der Mitarbeite­r am Info-Point hätte die Verspätung­s-Bestätigun­g ausstellen müssen. Wegen der nicht vorhandene­n Bestätigun­g kam es beim TelefonKon­takt zur falschen Aus- kunft. Ganz klar unser Fehler, das tut uns leid.“

Die verärgerte­n Passagiere – sie müssen sich bei den ÖBB melden – erhalten die 25-prozentige Entschädig­ung und als Draufgabe ein Paket mit Bio-Spezialitä­ten aus dem Waldvierte­l.

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Hauptbahnh­of Wien: ÖBBMitarbe­iter schickte Fahrgäste wegen eines Gutscheins im Kreis

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