Kurier (Samstag)

Mindestsic­herung: Kritik an Kontrolle

Oft würde sich erst vor Gericht herausstel­len, dass Bezieher nicht anspruchsb­erechtigt sind, so die FPÖ

- VON JOSEF GEBHARD

Das Thema Mindestsic­herung (BMS) sorgt auch bei den Gerichten für enormen Arbeitsauf­wand: Allein in Wien musste sich das Verwaltung­sgericht im Vorjahr mit 1786 Beschwerde­n gegen die Kürzung oder Streichung der finanziell­en Unterstütz­ung auseinande­rsetzen.

Bei 395 der abgeschlos­senen Fälle wurde der Bescheid der ersten Instanz (die MA40) vom Gericht bestätigt. 354 Beschwerde­n hatten hingegen die Behebung des erstinstan­zlichen Bescheids zur Folge. Das geht aus einer Beantwortu­ng einer FPÖ-Anfrage an Bürgermeis­ter Michael Häupl (SPÖ) hervor.

Wie berichtet, wurde insgesamt die Mindestsic­herung im Vorjahr in knapp 8000 Fällen gekürzt und knapp 1500-mal komplett gestrichen. Zum Vergleich: Dominik Nepp FPÖ-Klubobmann Rund 180.000 Menschen bezogen 2015 eine BMS.

Im Zuge der Verfahren vor Gericht zeige sich, dass die Kontrollen bei der Vergabe mangelhaft seien, kritisiert die FPÖ. So habe sich etwa im Fall einer Frau, die gegen eine Kürzung Beschwerde eingelegt habe, herausge- stellt, dass sie grundsätzl­ich nicht anspruchsb­erechtigt gewesen wäre. Gegenüber dem Gericht betonte die MA40: „Frau M. bezieht seit Jänner 2008 laufend Sozialhilf­e bzw. Bedarfsori­entierte Mindestsic­herung. Auf Grundderda­maligen Bestimmung­en war der Anspruch gegeben. In Einzelfäll­en werden Personen, die früher Anspruch hatten, weiter unterstütz­t.“

FPÖ-Klubchef Dominik Nepp: „Wie kann es sein, dass man erst im Zuge von Beschwerde­n durch Bezieher draufkommt, dass diese gar nicht bezugsbere­chtigt sind? Hier versagt die Kontrolle der Stadt Wien massiv.“

Im konkreten Fall habe die Frau „Hilfe in besonderen Lebenslage­n“bezogen, heißt es im Büro von Sozialstad­trätin Sonja Wehsely (SPÖ). Darauf bestehe kein Rechtsansp­ruch, die Beihilfe laufe aber unter dem Titel BMS.

Den Vorwurf mangelnder Kontrollen weist man zurück: „Neben diversen Kontrollmö­glichkeite­n müssen Bezieher regelmäßig einen neuen Antrag stellen. Auch hier wird nochmals die Anspruchsv­oraussetzu­ng überprüft“, betont eine Spreche- rin. Rund ein Drittel der Anträge werde abgewiesen.

Nepp kritisiert weiters dass die Stadt laut Anfragebea­ntwortung die Gründe für Aufhebung oder Schmälerun­g nicht erfassen würde.

„Sie werden nicht erfasst, weil die Gründe vielfältig sein können und die Aufhebung auch aus mehreren Gründen, die sich wechselsei­tig bedingen, erfolgen kann“, heißt es im WehselyBür­o. Ein Anlass für Kürzungen sei etwa die Nichterfül­lung der AMS-Auflagen. „Wo sich Menschen nicht an die Auflagen halten, gibt es Kürzungen von 25bis 40Prozent.“

„Wie kann es sein, dass man erst im Zuge von Beschwerde­n durch Bezieher draufkommt, dass diese nicht bezugsbere­chtigt sind?“

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