Mindestsicherung: Kritik an Kontrolle
Oft würde sich erst vor Gericht herausstellen, dass Bezieher nicht anspruchsberechtigt sind, so die FPÖ
Das Thema Mindestsicherung (BMS) sorgt auch bei den Gerichten für enormen Arbeitsaufwand: Allein in Wien musste sich das Verwaltungsgericht im Vorjahr mit 1786 Beschwerden gegen die Kürzung oder Streichung der finanziellen Unterstützung auseinandersetzen.
Bei 395 der abgeschlossenen Fälle wurde der Bescheid der ersten Instanz (die MA40) vom Gericht bestätigt. 354 Beschwerden hatten hingegen die Behebung des erstinstanzlichen Bescheids zur Folge. Das geht aus einer Beantwortung einer FPÖ-Anfrage an Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) hervor.
Wie berichtet, wurde insgesamt die Mindestsicherung im Vorjahr in knapp 8000 Fällen gekürzt und knapp 1500-mal komplett gestrichen. Zum Vergleich: Dominik Nepp FPÖ-Klubobmann Rund 180.000 Menschen bezogen 2015 eine BMS.
Im Zuge der Verfahren vor Gericht zeige sich, dass die Kontrollen bei der Vergabe mangelhaft seien, kritisiert die FPÖ. So habe sich etwa im Fall einer Frau, die gegen eine Kürzung Beschwerde eingelegt habe, herausge- stellt, dass sie grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt gewesen wäre. Gegenüber dem Gericht betonte die MA40: „Frau M. bezieht seit Jänner 2008 laufend Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Auf Grundderdamaligen Bestimmungen war der Anspruch gegeben. In Einzelfällen werden Personen, die früher Anspruch hatten, weiter unterstützt.“
FPÖ-Klubchef Dominik Nepp: „Wie kann es sein, dass man erst im Zuge von Beschwerden durch Bezieher draufkommt, dass diese gar nicht bezugsberechtigt sind? Hier versagt die Kontrolle der Stadt Wien massiv.“
Im konkreten Fall habe die Frau „Hilfe in besonderen Lebenslagen“bezogen, heißt es im Büro von Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Darauf bestehe kein Rechtsanspruch, die Beihilfe laufe aber unter dem Titel BMS.
Den Vorwurf mangelnder Kontrollen weist man zurück: „Neben diversen Kontrollmöglichkeiten müssen Bezieher regelmäßig einen neuen Antrag stellen. Auch hier wird nochmals die Anspruchsvoraussetzung überprüft“, betont eine Spreche- rin. Rund ein Drittel der Anträge werde abgewiesen.
Nepp kritisiert weiters dass die Stadt laut Anfragebeantwortung die Gründe für Aufhebung oder Schmälerung nicht erfassen würde.
„Sie werden nicht erfasst, weil die Gründe vielfältig sein können und die Aufhebung auch aus mehreren Gründen, die sich wechselseitig bedingen, erfolgen kann“, heißt es im WehselyBüro. Ein Anlass für Kürzungen sei etwa die Nichterfüllung der AMS-Auflagen. „Wo sich Menschen nicht an die Auflagen halten, gibt es Kürzungen von 25bis 40Prozent.“
„Wie kann es sein, dass man erst im Zuge von Beschwerden durch Bezieher draufkommt, dass diese nicht bezugsberechtigt sind?“