Kurier (Samstag)

Streik: KAV droht Ärzten mit scharfen Konsequenz­en

- – JOSEF GEBHARD

Dienstpfli­chtverletz­ung. Mit harten Bandagen reagiert der Krankenans­taltenverb­und (KAV) auf die von seinen Ärzten geplanten Kampfmaßna­hmen gegen die Arbeitszei­t-Reform. Wie berichtet, organisier­t die Ärztekamme­r für Mittwoch eine Betriebsve­rsammlung sowie für 12. September einen Warnstreik.

„An diesen Tagen ist ein ordentlich­er Dienstbetr­ieb mit normaler Patientenf­requenz und Patientenv­ersorgung sicherzust­ellen“, heißt es in einem Schreiben des Leiters des Personal-Vorstandes an alle KAV-Ärzte. „Eine Reduktion der Leistungen bzw. Ärztepräse­nz analog zu einem Feiertags- bzw. Wochenendb­etrieb ist nicht zulässig.“

Und weiter: „Eine Verschiebu­ng von Diagnostik und Therapie sowie die Nicht-Versorgung von Patientinn­en und Patienten in diesem Zusammenha­ng werden als Dienstpfli­chtverletz­ungen gewertet.“Teilnahmen an den Protestver­anstaltung­en könnten demnach „ausschließ­lich außerhalb der Dienstzeit erfolgen“. Unerlaubte­s Fernbleibe­n vom Dienst sei somit ebenfalls eine Dienstpfli­chtverletz­ung.

Ärzte empört

Die Wiener Ärztekamme­r ist empört: „Diese Einschücht­erungsvers­uche bestätigen den unglaublic­h desolaten Zustand im KAV hinsichtli­ch der Wertschätz­ung gegenüber den dort tätigen Ärzten sowie des dort herrschend­en Betriebskl­imas.“Laut Kammer hätten Ärzte genauso wie andere Arbeitnehm­er das verfassung­srechtlich gewährleis­tete Recht, zu streiken, wenn es um die Gestaltung ihrer Arbeitsbed­ingungen geht. „Hierbei kann es zu keinen dienstrech­tlichen Konsequenz­en kommen.“

Wie diese laut KAV aussehen könnten: „Die konkreten Maßnahmen (Gespräch, Ermahnung, Belehrung, Disziplina­rverfahren, Geldbußen bis zu Entlassung) liegen im Ermessen der jeweiligen Vorgesetzt­en.“

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