Streik: KAV droht Ärzten mit scharfen Konsequenzen
Dienstpflichtverletzung. Mit harten Bandagen reagiert der Krankenanstaltenverbund (KAV) auf die von seinen Ärzten geplanten Kampfmaßnahmen gegen die Arbeitszeit-Reform. Wie berichtet, organisiert die Ärztekammer für Mittwoch eine Betriebsversammlung sowie für 12. September einen Warnstreik.
„An diesen Tagen ist ein ordentlicher Dienstbetrieb mit normaler Patientenfrequenz und Patientenversorgung sicherzustellen“, heißt es in einem Schreiben des Leiters des Personal-Vorstandes an alle KAV-Ärzte. „Eine Reduktion der Leistungen bzw. Ärztepräsenz analog zu einem Feiertags- bzw. Wochenendbetrieb ist nicht zulässig.“
Und weiter: „Eine Verschiebung von Diagnostik und Therapie sowie die Nicht-Versorgung von Patientinnen und Patienten in diesem Zusammenhang werden als Dienstpflichtverletzungen gewertet.“Teilnahmen an den Protestveranstaltungen könnten demnach „ausschließlich außerhalb der Dienstzeit erfolgen“. Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst sei somit ebenfalls eine Dienstpflichtverletzung.
Ärzte empört
Die Wiener Ärztekammer ist empört: „Diese Einschüchterungsversuche bestätigen den unglaublich desolaten Zustand im KAV hinsichtlich der Wertschätzung gegenüber den dort tätigen Ärzten sowie des dort herrschenden Betriebsklimas.“Laut Kammer hätten Ärzte genauso wie andere Arbeitnehmer das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht, zu streiken, wenn es um die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen geht. „Hierbei kann es zu keinen dienstrechtlichen Konsequenzen kommen.“
Wie diese laut KAV aussehen könnten: „Die konkreten Maßnahmen (Gespräch, Ermahnung, Belehrung, Disziplinarverfahren, Geldbußen bis zu Entlassung) liegen im Ermessen der jeweiligen Vorgesetzten.“