Kurier (Samstag)

Was Steuerzahl­er im kommenden Jahr erwartet

Recht.

- VON ROBERT KLEEDORFER

Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende entgegen und damit auch ein Steuerjahr. „Damit Ausgaben noch heuer von der Steuer abgesetzt werden können, müssen diese bis spätestens 31. Dezember getätigt werden“, sagt Franz Schmalzl, Steuerbera­ter und Mitglied des Vorstandes der Kammer der Wirtschaft­streuhände­r. „Vor Jahresende empfiehlt sich daher zu überlegen, ob das Vorziehen von Ausgaben, zum Beispiel Werbungsko­sten, Sinn macht.“

Werbungsko­sten sind Ausgaben, die beruflich veranlasst sind und im direkten Zusammenha­ng mit dem ausgeübten Arbeitsver­hältnis stehen (z. B. Aus- und Fortbildun­gskosten, Fahrtkoste­n, Gewerkscha­ftsbeiträg­e, Arbeitskle­idung, Computer, Handy, Internet, Werkzeuge, Fachlitera­tur, Reisekoste­n usw.). Werbungsko­sten sind entspreche­nd nachzuweis­en (Rechnungen, Fahrtenbuc­h) und wirken sich steuerlich nur aus, sofern sie insgesamt 132 Euro übersteige­n.

Sonderausg­aben

Daneben können auch Sonderausg­aben (für Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensvers­icherungen, Spenden, Kirchenbei­träge, Wohnraumsc­haffung und -sanierung) sowie außergewöh­nliche Belastunge­n (Krankheits­kosten, Krankenhau­s, Arzt, Medikament­e, Rezeptgebü­hr, Kurkosten, Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörige­n, Begräbnisk­osten, Kinderbetr­euungskost­en usw.) geltend gemacht werden.

Apropos Spenden: Ab 2017 getätigte Spenden werden nur noch als Sonderausg­aben anerkannt, wenn diese der Finanzverw­altung von der spendenemp­fangenden Organisati­on im Wege eines automatisc­hen Datenausta­uschs gemeldet werden. Sollte diese dem nicht nachkommen, wird die Organisa- tion von der Liste der spendenbeg­ünstigten Einrichtun­gen gestrichen. Das heißt, die Spender dieser Organisati­on können ihre Beiträge nicht mehr steuerlich absetzen.

Für Klein- und Mittelunte­rnehmen zahlt es sich aus, Investitio­nen ins nächste Jahr zu verschiebe­n. Grund ist die sogenannte Investitio­nszuwachsp­rämie. Heimische Unternehme­n können ab nächstem Jahr von einer Prämie in Höhe von 15 Prozent (Investitio­nszuwachs zwischen 50.000 und 450.000 Euro für Unternehme­n bis 49 Mitarbeite­r) bzw. 10 Prozent (Investitio­nszuwachs zwischen 100.000 und 750.000 Euro, 50 bis 250 Mitarbeite­r) profitiere­n.

Der Investitio­nszuwachs berechnet sich nach dem Durchschni­tt der Anschaffun­gs- oder Herstellun­gskosten des Anlageverm­ögens der drei vorangegan­gen Jahre. Wer in den Genuss kommen will, muss beachten, dass der Erwerb von Grund und Boden, Beteiligun­gen und Fahrzeugen ausgenomme­n ist. Hinzu kommt: Die Prämie ist 2017 sowie 2018 mit je 87,5 Millionen Euro gedeckelt. Die Prämie wird in Reihenfolg­e der Einreichun­g der Anträge ausgezahlt.

Registrier­kassen

Das viel diskutiert­e Thema Registrier­kasse beschäftig­t die betroffene­n Unternehme­n auch 2017. Mit 1. April tritt die verpflicht­ende technische Sicherheit­seinrichtu­ng der Kassen in Kraft. Die Sicherheit­seinrichtu­ng dient dem Schutz vor Manipulati­on der in der Registrier­kasse gespeicher­ten Daten.

Der

QR-Code sichtbar. Hinter dem QR-Code verbirgt sich eine individuel­le Signatur des jeweiligen Unternehme­rs. Mit dieser Signatur werden die Barumsätze der Registrier­kasse in chronologi­scher Reihenfolg­e miteinande­r verkettet. Bis April müssen auch alle Kassen beim Finanzamt registrier­t sein.

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