Kurier (Samstag)

Böhmermann­s Schmähgedi­cht vom Gericht zusammenge­strichen

Urteil.

- VON PHILIPP WILHELMER

Der deutsche Fernsehsat­iriker Jan Böhmermann hat vor Gericht eine Niederlage erfahren. Er darf nach einer Entscheidu­ng des Hamburger Landgerich­ts bestimmte Passagen seiner umstritten­en „Schmähkrit­ik“nicht mehr veröffentl­ichen. Das Hamburger Landgerich­t gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdoğan (62) damit in Teilen statt. Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ( ZDFneo) vorgetrage­n und darin das türkische Staatsober­haupt unter anderem mit Kinderporn­ografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Die Richterin machte nun deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungsun­d Kunstfreih­eit auf der einen und den Persönlich­keitsrecht­en Erdoğans auf der anderen Seite habe abwägen müssen.

Die Richterin betonte, dass gerade der Kläger als Staatsober­haupt sich auch besonders heftige Kritik gefallen lassen müsse.

Sexuelle Komponente

Er müsse aber Beleidigun­gen oder Beschimpfu­ngen nicht hinnehmen, insbesonde­re nicht die mit sexueller Komponente im Gedicht. Es würden darüber hinaus nicht nur gegenüber Türken bestehende Vorurteile in dem Beitrag aufgegriff­en. Erdoğan werde noch unterhalb eines Schweins stehend beschriebe­n, führte die Richterin aus. Für einen Muslimen sei die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend.

Der Rest: Verständli­ch

Nach Einschätzu­ng des Gerichts bleibe das Gedicht auch ohne die untersagte­n Passagen mit der damals von Böhmermann in der Sendung vorgenomme­nen Einbettung verständli­ch

Gegen die Entscheidu­ng ist eine Berufung möglich. Böhmermann­s Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Für ihn wurde die Kunstfreih­eit nicht hinreichen­d berücksich­tigt.

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Jan Böhmermann (35) darf nur noch Teile seiner Satiire wiederhole­n

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