Böhmermanns Schmähgedicht vom Gericht zusammengestrichen
Urteil.
Der deutsche Fernsehsatiriker Jan Böhmermann hat vor Gericht eine Niederlage erfahren. Er darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seiner umstrittenen „Schmähkritik“nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan (62) damit in Teilen statt. Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ( ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Die Richterin machte nun deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungsund Kunstfreiheit auf der einen und den Persönlichkeitsrechten Erdoğans auf der anderen Seite habe abwägen müssen.
Die Richterin betonte, dass gerade der Kläger als Staatsoberhaupt sich auch besonders heftige Kritik gefallen lassen müsse.
Sexuelle Komponente
Er müsse aber Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen, insbesondere nicht die mit sexueller Komponente im Gedicht. Es würden darüber hinaus nicht nur gegenüber Türken bestehende Vorurteile in dem Beitrag aufgegriffen. Erdoğan werde noch unterhalb eines Schweins stehend beschrieben, führte die Richterin aus. Für einen Muslimen sei die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend.
Der Rest: Verständlich
Nach Einschätzung des Gerichts bleibe das Gedicht auch ohne die untersagten Passagen mit der damals von Böhmermann in der Sendung vorgenommenen Einbettung verständlich
Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Böhmermanns Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Für ihn wurde die Kunstfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt.