Kurier (Samstag)

Waffenhänd­ler sah sich als Terror-Ziel

Entscheid. Gericht verweigert­e Waffenpass zur Selbstvert­eidigung.

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Ein Waffengroß­händler aus dem Salzburger Flachgau fühlt sich offenbar als mögliche Zielscheib­e von Verbrecher­n und Terroriste­n. In seinem Lager würden sich nämlich 500 bis 2000 Schusswaff­en befinden, darunter Kriegsmate­rial (Waffen der Kategorie A, Anm.). Auch Munition ist dort untergebra­cht. Um sich gegen potenziell­e Angreifer ausreichen­d schützen zu können, beantragte der Mann bei der Bezirkshau­ptmannscha­ft (BH) SalzburgUm­gebung eine Ergänzung „für die Dauer der Tätigkeit im Waffengewe­rbe“für seinen Waffenpass, den der Mann als Jäger bereits besitzt.

Zur Erklärung: Das Dokument berechtigt zum Führen von Waffen der Kategorien B ( zum Beispiel Pistolen oder halbautoma­tische Waffen) im öffentlich­en Raum. Ein Bedarf ist laut Waffengese­tz dann vorhanden, wenn der Antragstel­ler für einen öffentlich­en Sicherheit­sdienst tätig ist oder „glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsrä­umen (...) besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßig­sten mit Waffengewa­lt wirksam begegnet werden kann“.

Gericht lehnte Beschwerde ab

Dies sah der betroffene Waffenhänd­ler in seinem Fall als gegeben an. Außerdem liege es im öffentlich­en Interesse, zu verhindern, dass Waffen und Munition in falsche Hände fallen. Doch die Behörde lehnte das Ansuchen des Waffenhänd­lers ab. Dieser beeinspruc­hte den Bescheid vor dem Landesverw­altungsger­icht (LVwG). Das Gericht folgte aber der Entscheidu­ng der BH. Das LVwG rechtferti­gt dies unter anderem damit, dass die Anwendung von Waffengewa­lt auch Unbeteilig­te gefährden könnte. Außerdem habe der Großhändle­r keine konkrete Gefährdung nennen können. Für seine Sicherheit in seinem Wohnbereic­h würde jedenfalls die Waffenbesi­tzkarte für seine beiden Pistolen ausreichen, stellte das Gericht fest.

Für Robert Siegert, Branchensp­recher der österreich­ischen Waffenhänd­ler, kommt das Urteil wenig überrasche­nd. „Waffenpäss­e werden eigentlich keine mehr ausgestell­t“, moniert Siegert. Er vermutet dahinter ein politisch motivierte­s Kalkül, um den privaten Waffenbesi­tz möglichst gering zu halten.

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Der Mann muss ohne Waffenpass auskommen

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