Viel vereinbart, weniger gehalten, oft gebrochen
Im Kalten Krieg begannen die Gespräche der Supermächte über weniger Atomwaffen
Atomwaffen-Sperrvertrag (1968) Die fünf offiziellen Atommächte dürfen keine Nuklearwaffen an Dritte weitergeben, andere keine produzieren oder erwerben. SALT I (1972): Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion in Wien und Helsinki ab 1969. 1972 unterzeichneten US-Präsident Richard Nixon und der sowjetische Generalsekretär Leonid Breschnew in Moskau den ABM-Vertrag und ein Interimsabkommen, das u. a. aus einem Bauverbot für neue an Land und auf U-Booten stationierte Interkontinentalraketen bestand. Damals besaßen beide Supermächte jeweils etwa 40.000 Atomsprengköpfe. ABM-Vertrag (1972): Erlaubt nur im Umkreis der Hauptstädte Moskau und Washington die Aufstellung von Raktensystemen (Anti Ballistic Missiles) zur Abwehr feindlicher Raketen. Von den USA 2001 einseitig gekündigt. SALT II (1979): Die Trägersysteme für strategische Atomwaffen werden auf je 2400 (Raketen und schwere Bomber) begrenzt. INF (1987): Von US-Präsident Ronald Reagan und dem sowjetischen Staatschef Michail Gorbatschow unterzeichnet, trat der INF-Vertrag 1988 in Kraft. Er verbietet Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite von 500 bis 5500 Kilometern und regelte die Vernichtung aller nuklear bestückbaren Mittelstreckensysteme. START I (1991): Die Bestände weitreichender Systeme über 5000 Kilometer sollen um 25 bis 30 Prozent verringert werden. Im Dezember 2009 ausgelaufen. START II (1993): USA und Russland einigen sich auf eine weitere Verringerung der Bestände und den völligen Verzicht auf landgestützte Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen. Trat aber nie in Kraft. New START (2010): Von Obama und Putin unterzeichnet. Weitere Halbierung nuklearer Trägersysteme bis 2021.