Vermögensberater unter Betrugsverdacht
Dubiose Pleite. Fünf Personen sind im Visier
Die Millionen-Pleite der Grazer Vermögensberaters Ertrag & Sicherheit (E&S) hat ein strafrechtliches Nachspiel. Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt dem KURIER, dass Ermittlungen in Wien anhängig sind. „Die Staatsanwaltschaft Graz hat das Verfahren an uns abgetreten und es geht um Betrugsverdacht“, sagt Bussek. „Wir müssen das jetzt prüfen.“Die Ermittlungen sollen laut Aktenlage zumindest fünf Personen betreffen, darunter sind die beiden Geschäftsführer der insolventen Grazer Vermögensberatung und drei ihrer deutschen Ex-Geschäftspartner.
„Die Vorwürfe werden von den Geschäftsführern zurückgewiesen“, sagt E&SAnwalt Johannes Zink. Ausgelöst wurde die Ermittlungen u.a. durch eine Anzeige von Anwalt Jörg Zarbl, der 250 Geschädigte vertritt.
Im Konkursverfahren wurden 17,73 Millionen Euro Forderungen angemeldet. E& S hat Goldveranlagungen bei der deutschen EVVE, Anteile an den deutschen Shetlin-Fonds und den Verkauf von bestehenden Lebensversicherungen an die deutsche Firma Halebridge vermittelt.
Das Investment bei EVVE entpuppte sich als „Falsch- gold“, die Shetlin-Fondsgelder versandeten in Dubai und das Halebridge-Modell entpuppte sich als verbotenes Einlagegeschäft, weil der Kaufpreis für die Lebensversicherungspolizzen erst nach mehreren Jahren ausgezahlt werden sollte.
„Was Halebridge mit dem Geld macht, weiß ich nicht“, sagte einer der beiden E&SChefs bei einem Zivilprozess aus. Für dieses Produkt hätte es aber einer Bankkonzession bedurft. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin ordnete die Liquidation an, Halebridge ging in Konkurs. Laut HalebridgeWerbefolder hätte das Anlegergeld durch eine Bankbürgschaft abgesichert sein müssen. Fakt ist: Bei Shetlin-Fonds kassierten die Grazer neun Prozent Provision, bei Halebridge bis zu acht Prozent.
Liechtenstein?
Indes hat E&S-Konkursverwalter Georg Muhri einen Hinweis erhalten, „dass ein Teil der Provisionen auf ein Konto in Liechtenstein geflossen sein soll“. Muhri will diesen Hinweis nun prüfen. „Der Vorwurf stammt von einem Ex-Vertriebsmitarbeiter aus Tschechien, der im Streit ausgeschieden ist“, kontert E&SAnwalt Zink. „Dieser Vorwurf ist falsch.“