FPÖ verliert Gerichtsprozess
Revision abgelehnt. OGH bestätigt Urteil des Handelsgerichts Wien.
In einem Urheberrechtsstreit zwischen der FPÖ und den Medienaktivisten „Filmpiraten“hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Revision abgewiesen und somit den Aktivisten Recht gegeben. Damit ist das Verfahren in letzter Instanz abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig. Das Handelsgericht Wien sah es bereits im August des Vorjahres als erwiesen an, dass die FPÖ gegen Urheberrechte verstoßen hatte.
2014 hat die Freiheitliche Partei für ihr FPÖ TV ungefragt ein Video von den Medienaktivisten „Filmpiraten“übernommen. Die FPÖ stellte das Video auf ihren YouTube-Kanal mit der Stan- dard-YouTube-Lizenz obwohl die Filmpiraten das ursprüngliche Material unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht haben, die eine derartige Veröffentlichung untersagen. Creative Commons sind Standard-Lizenzverträge mit denen ein Autor der Öffentlichkeit bestimmte Nutzungsrechte an seinen Werken übertragen kann.
Hoher Streitwert
Die Filmpiraten forderten die FPÖ auf, die Ausstrahlung des Videos zu unterlassen. Die Freiheitlichen reagierten mit einer Klage mit hohem Streitwert gegen die Medienaktivisten. Damit wollten die Freiheitlichen feststellen las- sen, dass keine Urheberrechtsansprüche der Filmpiraten an die FPÖ bestünden.
Die Medienaktivisten, deren Existenz durch das Gerichtsverfahren bedroht wurde, zeigen sich gegenüber dem KURIER in einer Aussendung erfreut über das Urteil des OGH: „Im Büro sind die Sektkorken geflogen. Nach so viel Stress der letzten Jahre ist das jetzt eine unglaubliche Erleichterung“, so Jan Smendek, Mitglied des Vorstandes der Filmpiraten. „Die Klage der FPÖ ist jetzt beendet, nicht aber die Auseinandersetzung. Denn die FPÖ verwendet auf YouTube immer noch ungefragt unser Videomaterial.“