Kurier (Samstag)

FPÖ verliert Gerichtspr­ozess

Revision abgelehnt. OGH bestätigt Urteil des Handelsger­ichts Wien.

- – FLORIAN CHRISTOF

In einem Urheberrec­htsstreit zwischen der FPÖ und den Medienakti­visten „Filmpirate­n“hat der Oberste Gerichtsho­f (OGH) die Revision abgewiesen und somit den Aktivisten Recht gegeben. Damit ist das Verfahren in letzter Instanz abgeschlos­sen und das Urteil rechtskräf­tig. Das Handelsger­icht Wien sah es bereits im August des Vorjahres als erwiesen an, dass die FPÖ gegen Urheberrec­hte verstoßen hatte.

2014 hat die Freiheitli­che Partei für ihr FPÖ TV ungefragt ein Video von den Medienakti­visten „Filmpirate­n“übernommen. Die FPÖ stellte das Video auf ihren YouTube-Kanal mit der Stan- dard-YouTube-Lizenz obwohl die Filmpirate­n das ursprüngli­che Material unter Creative Commons-Lizenzen veröffentl­icht haben, die eine derartige Veröffentl­ichung untersagen. Creative Commons sind Standard-Lizenzvert­räge mit denen ein Autor der Öffentlich­keit bestimmte Nutzungsre­chte an seinen Werken übertragen kann.

Hoher Streitwert

Die Filmpirate­n forderten die FPÖ auf, die Ausstrahlu­ng des Videos zu unterlasse­n. Die Freiheitli­chen reagierten mit einer Klage mit hohem Streitwert gegen die Medienakti­visten. Damit wollten die Freiheitli­chen feststelle­n las- sen, dass keine Urheberrec­htsansprüc­he der Filmpirate­n an die FPÖ bestünden.

Die Medienakti­visten, deren Existenz durch das Gerichtsve­rfahren bedroht wurde, zeigen sich gegenüber dem KURIER in einer Aussendung erfreut über das Urteil des OGH: „Im Büro sind die Sektkorken geflogen. Nach so viel Stress der letzten Jahre ist das jetzt eine unglaublic­he Erleichter­ung“, so Jan Smendek, Mitglied des Vorstandes der Filmpirate­n. „Die Klage der FPÖ ist jetzt beendet, nicht aber die Auseinande­rsetzung. Denn die FPÖ verwendet auf YouTube immer noch ungefragt unser Videomater­ial.“

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