Wenn die Rechnung nicht aufgeht
Eine Scheidung, eine längere Krankheit, der Verlust des Arbeitsplatzes: Passiert etwas Uner wartetes, können sich viele die Miete nicht mehr leisten. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist dann die falsche Taktik. Die Fachstelle für Wohnungssicherung hilft
Wer Gefahr läuft, seine Wohnung zu verlieren, bekommt Post vom Gericht. Weil aber viele Menschen diese Briefe ignorieren, versäumen sie wichtige Fristen. Wer eine Kündigung erhält und keine rechtlichen Schritte unternimmt, muss ausziehen. Ist ein Räumungsurteil einmal rechtskräftig, ist die Wohnung weg. Viele Delogierungen können abgewendet werden, wenn die Betroffenen rechtzeitig aktiv werden würden. Denn manche Eigentümer und Hausverwalter sind froh, wenn sich säumige Mieter um eine Lösung bemühen und etwa eine Ratenzahlung vorschlagen.
Beratung für Betroffene bietet zum Beispiel die Fachstelle für Woh
nungssicherung (FAWOS) der Volkshilfe Wien. „Wir werden von den Bezirksgerichten über Räumungsverfahren informiert und kontaktieren daraufhin die Mieter. Amtliche Schreiben machen viele einfach nicht auf. Unser Brief schaut nicht nach Behörde aus und wird daher eher geöffnet. Es ist ein Versuch, doch noch an diese Leute heranzukommen“, erklärt Silvia Zechmeister, Leiterin des Bereichs „Soziale Arbeit“bei der Volkshilfe Wien und damit auch für die Wohnungssicherung zuständig. 16.000 Gerichtsverfahren betreffend Wohnraumverlust gab es im vergangenen Jahr allein in Wien. Rund 6500 davon waren Mieter von Privat- und Genossenschaftswohnungen. Diese wurden von der FAWOS zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Bewohner von Gemeindewohnungen werden zwar ebenfalls angeschrieben, aber an das Jugendamt (MA 11) oder die Sozialzentren der MA 40 verwiesen. „Etwa 2300 Personen haben auf unser Schreiben reagiert“, erzählt Zechmeister. „Manche kommen zu einem persönlichen Gespräch, anderen genügt eine kurze telefonische Beratung. Einige melden sich und sagen uns, dass sie das Problem selbst lösen konnten oder bereits ausgezogen sind.“
Fast 6000 Räumungstermine gab es im Vorjahr, in knapp der Hälfte der Fälle waren Mieter von Privatund Genossenschaftswohnungen betroffen. Gespräche mit dem Vermieter haben entweder nicht stattgefunden oder nichts genützt. Allerdings können sich manche Großzügigkeit einfach nicht leisten: Bleibt die Miete aus, kann das auch den Eigentümer in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schließlich gibt es viele, die ei-
ne Wohnung vermieten und mit den Einnahmen die Kreditraten zurückzahlen. Sie haben oft keine andere Wahl, als eine Mietzinsund Räumungsklage einzubringen. Auch Zechmeister hat dafür durchaus Verständnis: „Natürlich will der Vermieter Geld sehen. Aber manchmal einigt man sich darauf, dass ein Teil gleich bezahlt wird und der Rest in Raten.“Ist es sinnvoll, auf diese Weise die Wohnung zu sichern, kann man bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Landesregierung um „Hilfe in besonderen