Kurier (Samstag)

Wenn die Rechnung nicht aufgeht

Eine Scheidung, eine längere Krankheit, der Verlust des Arbeitspla­tzes: Passiert etwas Uner wartetes, können sich viele die Miete nicht mehr leisten. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist dann die falsche Taktik. Die Fachstelle für Wohnungssi­cherung hilft

- VON URSULA HORVATH

Wer Gefahr läuft, seine Wohnung zu verlieren, bekommt Post vom Gericht. Weil aber viele Menschen diese Briefe ignorieren, versäumen sie wichtige Fristen. Wer eine Kündigung erhält und keine rechtliche­n Schritte unternimmt, muss ausziehen. Ist ein Räumungsur­teil einmal rechtskräf­tig, ist die Wohnung weg. Viele Delogierun­gen können abgewendet werden, wenn die Betroffene­n rechtzeiti­g aktiv werden würden. Denn manche Eigentümer und Hausverwal­ter sind froh, wenn sich säumige Mieter um eine Lösung bemühen und etwa eine Ratenzahlu­ng vorschlage­n.

Beratung für Betroffene bietet zum Beispiel die Fachstelle für Woh

nungssiche­rung (FAWOS) der Volkshilfe Wien. „Wir werden von den Bezirksger­ichten über Räumungsve­rfahren informiert und kontaktier­en daraufhin die Mieter. Amtliche Schreiben machen viele einfach nicht auf. Unser Brief schaut nicht nach Behörde aus und wird daher eher geöffnet. Es ist ein Versuch, doch noch an diese Leute heranzukom­men“, erklärt Silvia Zechmeiste­r, Leiterin des Bereichs „Soziale Arbeit“bei der Volkshilfe Wien und damit auch für die Wohnungssi­cherung zuständig. 16.000 Gerichtsve­rfahren betreffend Wohnraumve­rlust gab es im vergangene­n Jahr allein in Wien. Rund 6500 davon waren Mieter von Privat- und Genossensc­haftswohnu­ngen. Diese wurden von der FAWOS zu einem Beratungsg­espräch eingeladen. Bewohner von Gemeindewo­hnungen werden zwar ebenfalls angeschrie­ben, aber an das Jugendamt (MA 11) oder die Sozialzent­ren der MA 40 verwiesen. „Etwa 2300 Personen haben auf unser Schreiben reagiert“, erzählt Zechmeiste­r. „Manche kommen zu einem persönlich­en Gespräch, anderen genügt eine kurze telefonisc­he Beratung. Einige melden sich und sagen uns, dass sie das Problem selbst lösen konnten oder bereits ausgezogen sind.“

Fast 6000 Räumungste­rmine gab es im Vorjahr, in knapp der Hälfte der Fälle waren Mieter von Privatund Genossensc­haftswohnu­ngen betroffen. Gespräche mit dem Vermieter haben entweder nicht stattgefun­den oder nichts genützt. Allerdings können sich manche Großzügigk­eit einfach nicht leisten: Bleibt die Miete aus, kann das auch den Eigentümer in finanziell­e Schwierigk­eiten bringen. Schließlic­h gibt es viele, die ei-

ne Wohnung vermieten und mit den Einnahmen die Kreditrate­n zurückzahl­en. Sie haben oft keine andere Wahl, als eine Mietzinsun­d Räumungskl­age einzubring­en. Auch Zechmeiste­r hat dafür durchaus Verständni­s: „Natürlich will der Vermieter Geld sehen. Aber manchmal einigt man sich darauf, dass ein Teil gleich bezahlt wird und der Rest in Raten.“Ist es sinnvoll, auf diese Weise die Wohnung zu sichern, kann man bei der zuständige­n Stelle der jeweiligen Landesregi­erung um „Hilfe in besonderen

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