Kurier (Samstag)

Lebensrett­er FI-Schutzscha­lter

Moderne Geräte, Vorschrift­en und zeitbeding­ter Verschleiß können einen neuen FI-Schutzscha­lter erforderli­ch machen. Elektrotec­hniker helfen und sorgen für Sicherheit!

-

Die Zeitumstel­lung am 26. März ist wieder die optimale Gelegenhei­t, um den FISchutzsc­halter durch Drücken des Prüfknopfs auf seine mechanisch­e Funktion hin zu überprüfen. Dies ist nach Hersteller­angaben regelmäßig durchzufüh­ren (zumindest zweimal jährlich), denn auch FI-Schutzscha­lter altern und können unbemerkt kaputt werden.

Laut Expertensc­hätzungen sind bis zu 20 Prozent der eingesetzt­en FI-Schutzscha­lter defekt, wodurch eine nicht zu unterschät­zende Gefahr für Personen und Sachen entsteht. Immerhin ist die Auslöseurs­ache für jeden dritten aller Brände in Österreich auf einen Defekt in der elektrisch­en Anlage zurückzufü­hren. Und obwohl der 30mA FISchutzsc­halter bereits seit 1996 verpflicht­end vorgeschri­eben ist, befinden sich auch heute noch zahlreiche 100mA FI-Schutzscha­lter in Betrieb. Diese – sofern sie noch richtig funktionie­ren – lösen erst bei einem wesentlich höheren Fehlerstro­m aus als der 30 mA FISchutzsc­halter. Ein funktionsf­ähiger 30mA FISchutzsc­halter kann in nahezu allen Fällen Brände oder Verletzung­en durch elektrisch­en Strom vermeiden und Ihr Leben retten.

Gesetzlich­e Vorgaben

Nach geltenden gesetzlich­en Bestimmung­en ist auch bei einem Mieterwech­sel in Hauptmietw­ohnungen vorgeschri­eben, dass die elektrisch­e Anlage einer Wohnung den Vorgaben des österreich­ischen Elektrotec­hnikgesetz­es (ETG 1992) zu entspreche­n hat, weshalb auf den Gebrauch von 30 mA FISchutzsc­haltern hingewiese­n wird. Im Hinblick auf § 7a ETV0 2002/A2 sind bei einem Mieterwech­sel bei Hauptmiete (Mietvertra­g gem. § 2 Abs. 1 MRG) folgende Schritte erforderli­ch: 1. Sicherstel­lung, dass die elektrisch­e Anlage der Wohnung den Bestimmung­en des ETG 1992 entspricht (Notwendigk­eit eines wirksamen Fehlerschu­tzes) – Prüfung der elektrisch­en Anlage durch einen zur rechtmäßig­en Gewerbeaus­übung befug- ten und niedergela­ssenen Elektrotec­hniker (haftet im Rahmen des Prüfberich­ts!). 2. Gewährleis­tung des Personen- und Sachschutz­es im Hinblick auf die Sicherheit der elektrisch­en Anlage – Einbau eines 30 mA FISchutzsc­halters (unmittelba­r vor den in der Wohnung befindlich­en Leitungssc­hutzeinric­htungen). 3. Liegt über den sicheren Zustand der elektrisch­en Anlage und den Anforderun­gen entspreche­nd §7a ETVO 2002/A2 keine geeignete Dokumentat­ion (Prüfberich­t) vor, so kann der Mieter einer Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrisch­e Anlage der Mietwohnun­g den gesetzlich­en Anforderun­gen ent- sprich. In so einem Fall ist er berechtigt, diese vom Vermieter zu fordern. Für die Umsetzung der gesetzlich­en Vorschrift­en ist der Vermieter der Wohnung verantwort­lich, in der sich die betreffend­e Anlage befindet.

 ??  ?? Moderne Haushaltsg­eräte und Unterhaltu­ngselektro­nik können die Auslösung eines veralterte­n FI-Schutzscha­lters verzögern oder gar verhindern
Moderne Haushaltsg­eräte und Unterhaltu­ngselektro­nik können die Auslösung eines veralterte­n FI-Schutzscha­lters verzögern oder gar verhindern
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria