Kurier (Samstag)

Vespa fährt mit dem Status eines Kunstwerks

Urteil.

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Ein Turiner Gericht fällte jetzt ein Urteil, das sich im Kampf gegen Produktpir­aterie als historisch erweisen könnte. Laut Richterspr­uch ist die Vespa, der legendäre Motorrolle­r des Hersteller­s Piaggio, ein industriel­les DesignKuns­twerk und muss daher gesetzlich vor Plagiaten geschützt werden. Dies gelte für sämtliche Varianten der Vespa, die seit 1948 auf den Markt gekommen sind, beschlosse­n die Richter. Der Kultroller hat damit erstmals Kunststatu­s bekommen.

Das Urteil zielte auf die chinesisch­e Gesellscha­ft Zhejiang Zhongneng Industry Group. Der Konzern darf ab sofort keine „Klone“der Vespa in Italien verkaufen. Der Motorrolle­r des chinesisch­en Unternehme­ns mit dem Namen „Ves“schaut der Vespa besonders ähnlich. Piaggio hatte den Chinesen vorgeworfe­n, der „Ves“-Roller sei ein Plagiat des Modells „Vespa LX“aus dem Jahr 2005.

Mit dem Startschus­s zur ersten Serienprod­uktion der Vespa 98cc begann 1946 die Erfolgssto­ry des Rollers. „Das sieht ja aus wie eine Wespe“, soll der italienisc­he Unternehme­r Enrico Piaggio gesagt haben, als er den Prototypen zum ersten Mal sah. Damit war die „Vespa“geboren. Bald startete der Siegeszug um die Welt – bis nach Hollywood. Auf einer Vespa knatterte das Traumpaar Gregory Peck und Audrey Hepburn im Erfolgsfil­m „Ein Herz und eine Krone“aus dem Jahr 1953 durch Rom.

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