Vespa fährt mit dem Status eines Kunstwerks
Urteil.
Ein Turiner Gericht fällte jetzt ein Urteil, das sich im Kampf gegen Produktpiraterie als historisch erweisen könnte. Laut Richterspruch ist die Vespa, der legendäre Motorroller des Herstellers Piaggio, ein industrielles DesignKunstwerk und muss daher gesetzlich vor Plagiaten geschützt werden. Dies gelte für sämtliche Varianten der Vespa, die seit 1948 auf den Markt gekommen sind, beschlossen die Richter. Der Kultroller hat damit erstmals Kunststatus bekommen.
Das Urteil zielte auf die chinesische Gesellschaft Zhejiang Zhongneng Industry Group. Der Konzern darf ab sofort keine „Klone“der Vespa in Italien verkaufen. Der Motorroller des chinesischen Unternehmens mit dem Namen „Ves“schaut der Vespa besonders ähnlich. Piaggio hatte den Chinesen vorgeworfen, der „Ves“-Roller sei ein Plagiat des Modells „Vespa LX“aus dem Jahr 2005.
Mit dem Startschuss zur ersten Serienproduktion der Vespa 98cc begann 1946 die Erfolgsstory des Rollers. „Das sieht ja aus wie eine Wespe“, soll der italienische Unternehmer Enrico Piaggio gesagt haben, als er den Prototypen zum ersten Mal sah. Damit war die „Vespa“geboren. Bald startete der Siegeszug um die Welt – bis nach Hollywood. Auf einer Vespa knatterte das Traumpaar Gregory Peck und Audrey Hepburn im Erfolgsfilm „Ein Herz und eine Krone“aus dem Jahr 1953 durch Rom.