Kurier (Samstag)

Gericht weist Nazi-Anklage gegen umstritten­en Arzt zurück

Wiederbetä­tigung. Thomas Unden wollte keine Asylwerber behandeln und soll auf Facebook Hitler gewürdigt haben.

- VON RICARDO PEYERL UND MICHAELA REIBENWEIN

Blamage für die Wiener Anklagebeh­örde im Strafverfa­hren gegen den umstritten­en Arzt Thomas Unden: Das Oberlandes­gericht Wien (OLG) hat die Anklage wegen NS-Wiederbetä­tigung gegen den Mediziner „zur besseren Aufklärung“vorläufig zurückgewi­esen und dem Verteidige­r Adrian Hollaender damit Recht gegeben. Dass einem Einspruch gegen eine Anklage Erfolg beschieden ist, kommt eher selten vor.

Disziplina­rverfahren

Im vergangene­n Jahr hatte der praktische Arzt aus WienFlorid­sdorf durch seinen Sager Schlagzeil­en gemacht, „keine Asylanten in der Praxis zu behandeln“. Unden legte nach: Er sei nicht bereit, Leuten seine medizinisc­hen Dienste angedeihen zu lassen, „die ich ohnehin ungefragt durchfütte­rn muss“. Der Arzt, der sich für „einen der letzten Verwandten Adolf Hitlers“hält, wurde daraufhin beim Disziplina­rrat der Ärztekamme­r angezeigt und mit Berufsverb­ot belegt. Außerdem bekam er Besuch vom Verfassung­sschutz, der seinen Laptop und Datenträge­r beschlagna­hmte.

Ärger mit der Justiz ließ auch nicht lange auf sich war- ten: Auf Undens FacebookSe­ite hatte man bedenklich­e Postings und Bilder gefunden. Unter anderem soll er Adolf Hitler gedankt, die Nürnberger Prozesse gegen NS-Verbrecher geleugnet und ein Bild von einer Dame unten ohne mit tätowierte­m Hakenkreuz verschickt haben. Die Staatsanwa­ltschaft wertete das als Verstoß gegen das NS-Verbotsges­etz und erhob Anklage, die vor einem Geschworen­engericht verhandelt werden muss.

Unden behauptet allerdings von Anfang an, nicht der Autor dieser Texte zu sein. Er stand lediglich zu dem Posting: „Meine Ehre heißt Treue“(der Wahlspruch der SS); das sei „ein hoch humanistis­ches Ideal“. Im übrigen aber müsse sein FacebookPr­ofil einer Hacker-Attacke zum Opfer gefallen sein, man solle das nachprüfen.

Zurück an den Start

Dass die Staatsanwa­ltschaft Wien diesem „keineswegs aussichtsl­osen Beweisantr­ag“nicht nachgekomm­en ist, bemängelt das OLG nun: Ein Sachverstä­ndiger sei in der Lage, so etwas festzustel­len. „Zur besseren Aufklärung“wurde die Anklage deshalb vorläufig zurückgewi­esen und das Strafverfa­hren zurück an den Start geschickt.

Anwalt Adrian Hollaender zum KURIER: „Wer tatsächlic­h was geschriebe­n hat, wurde bis jetzt nicht abgeklärt. Dr. Unden hat das Recht auf ein faires Verfahren, deshalb hat das Oberlandes­gericht demEinspru­ch Folge gegeben.“

 ??  ?? Er lasse sich nicht „das Maul verbieten“, tönt der umstritten­e Mediziner Thomas Unden gern
Er lasse sich nicht „das Maul verbieten“, tönt der umstritten­e Mediziner Thomas Unden gern

Newspapers in German

Newspapers from Austria