Gericht weist Nazi-Anklage gegen umstrittenen Arzt zurück
Wiederbetätigung. Thomas Unden wollte keine Asylwerber behandeln und soll auf Facebook Hitler gewürdigt haben.
Blamage für die Wiener Anklagebehörde im Strafverfahren gegen den umstrittenen Arzt Thomas Unden: Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Anklage wegen NS-Wiederbetätigung gegen den Mediziner „zur besseren Aufklärung“vorläufig zurückgewiesen und dem Verteidiger Adrian Hollaender damit Recht gegeben. Dass einem Einspruch gegen eine Anklage Erfolg beschieden ist, kommt eher selten vor.
Disziplinarverfahren
Im vergangenen Jahr hatte der praktische Arzt aus WienFloridsdorf durch seinen Sager Schlagzeilen gemacht, „keine Asylanten in der Praxis zu behandeln“. Unden legte nach: Er sei nicht bereit, Leuten seine medizinischen Dienste angedeihen zu lassen, „die ich ohnehin ungefragt durchfüttern muss“. Der Arzt, der sich für „einen der letzten Verwandten Adolf Hitlers“hält, wurde daraufhin beim Disziplinarrat der Ärztekammer angezeigt und mit Berufsverbot belegt. Außerdem bekam er Besuch vom Verfassungsschutz, der seinen Laptop und Datenträger beschlagnahmte.
Ärger mit der Justiz ließ auch nicht lange auf sich war- ten: Auf Undens FacebookSeite hatte man bedenkliche Postings und Bilder gefunden. Unter anderem soll er Adolf Hitler gedankt, die Nürnberger Prozesse gegen NS-Verbrecher geleugnet und ein Bild von einer Dame unten ohne mit tätowiertem Hakenkreuz verschickt haben. Die Staatsanwaltschaft wertete das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und erhob Anklage, die vor einem Geschworenengericht verhandelt werden muss.
Unden behauptet allerdings von Anfang an, nicht der Autor dieser Texte zu sein. Er stand lediglich zu dem Posting: „Meine Ehre heißt Treue“(der Wahlspruch der SS); das sei „ein hoch humanistisches Ideal“. Im übrigen aber müsse sein FacebookProfil einer Hacker-Attacke zum Opfer gefallen sein, man solle das nachprüfen.
Zurück an den Start
Dass die Staatsanwaltschaft Wien diesem „keineswegs aussichtslosen Beweisantrag“nicht nachgekommen ist, bemängelt das OLG nun: Ein Sachverständiger sei in der Lage, so etwas festzustellen. „Zur besseren Aufklärung“wurde die Anklage deshalb vorläufig zurückgewiesen und das Strafverfahren zurück an den Start geschickt.
Anwalt Adrian Hollaender zum KURIER: „Wer tatsächlich was geschrieben hat, wurde bis jetzt nicht abgeklärt. Dr. Unden hat das Recht auf ein faires Verfahren, deshalb hat das Oberlandesgericht demEinspruch Folge gegeben.“