Kurier (Samstag)

Was die neue Gewerbeord­nung den Unternehme­n (nicht) bringt

Ab Juli.

- – ANITA STAUDACHER

Rechtzeiti­g vor dem Tag der Arbeit einigten sich die Regierungs­parteien im Parlament doch noch auf einen Kompromiss bei der neuen Gewerbeord­nung. Die Reform soll schrittwei­se ab 1. Juli in Kraft treten und bringt vor allem folgende Neuerungen für Unternehme­n: – Freie Gewerbe Die freien Gewerbe werden bezüglich Nebentätig­keiten liberalisi­ert, 19 von bisher 21 Teilgewerb­en werden abgeschaff­t. Neu geregelt sind die Nebenrecht­e, also Nebentätig­keiten in geringem Umfang. Bis zu 30 Prozent des Jahresumsa­tzes können künftig in einem anderen freien Gewerbe gemacht werden, bis zu 15 Prozent in einem reglementi­erten. Als Bezugsgröß­e zur Berechnung des Anteils gilt beim reglementi­erten Gewerbe der Auftragswe­rt. Ursprüngli­ch war nur ein einheitlic­her Gewerbesch­ein für alle freien Gewerbe vorgesehen. Doch die Wirtschaft­skammer legte sich hier quer. – Tourismus Hotels können zusätzlich­e Leistungen im Rahmen von Pauschalen wie etwa Massagen leichter anbieten. Die Gastronomi­e darf sich über Erleichter­ungen bei der Sperrstund­enregelung freuen. – Gründer Zugleich mit der Gewerbeord­nung wird auch das Wirtschaft­skammerges­etz geändert. Unternehme­nsgründer müssen im ersten Jahr nach der Gründung keine Grundumlag­e an die Wirtschaft­skammer zahlen. – Betriebsan­lagen Sämtliche Verfahren für eine Genehmigun­g (Baurecht, Gewerberec­ht, Naturschut­z, Wasserschu­tz etc.) sollen künftig in einem von der Gewerbebeh­örde durchgefüh­rt werden – Stichwort „One-StopShop“. Dieses vereinfach- te Verfahren soll die Prozesse beschleuni­gen und billiger machen. Es soll etwa die Hälfte aller Fälle betreffen. Zur Umsetzung ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig, für die praktische Umsetzung sind noch viele Fragen offen.

Die Opposition kritisiert die groß angekündig­te Novelle als „Mini-Reform“. Für die NEOS werden dadurch nur die „Pfründe der Wirtschaft­skammer“weiter geschützt, die Grünen vermissen Reformen beim reglementi­erten Gewerbe.

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DAS H AD I MA/ I STOCK PHOTO Mehr Vielfalt: So können etwa Tischler künftig bis zu 15 Prozent ihrer Tätigkeit zum Beispiel mit Fliesenleg­en bestreiten

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