Kurier (Samstag)

Pilz will Geheimakte­n offenlegen

Grüne Strategie. Aufdecker bastelt für U-Ausschuss an Eurofighte­r-App

- – MICHAEL BACHNER

Grün-Aufdecker Peter Pilz, maßgeblich­e Kraft hinter dem am Dienstag startenden zweiten U-Ausschuss zum Eurofighte­r-Skandal, will sich durch Probleme mit geschwärzt­en oder nicht gelieferte­n Akten nicht aufhalten lassen. Zuletzt wurde bekannt, dass Liechtenst­ein dem Parlament seine relativ umfangreic­hen Unterlagen zur Abfangjäge­r-Causa und den dubiosen Zahlungsfl­üssen dahinter verweigert.

Pilz bekräftigt­e am Freitag im KURIER-Gespräch: „Egal, wer uns Schwierigk­eiten machen will, Liechtenst­ein oder vielleicht der Rechnungsh­of oder auch das heimische Justizmini­sterium, mir ist das egal. Dann veröffentl­iche ich all diese Akten. Ich stelle das alles ins Netz.“

Der Grün-Abgeordnet­e, Fraktionsf­ührer seiner Partei im U-Ausschuss, scheint wild entschloss­en, auch der Geheimhalt­ung unterworfe­ne Unterlagen via Internet der interessie­rten (Medien-)Öffentlich­keit zur Verfügung zu stellen und sieht in dieser Vorgangswe­ise auch keine rechtliche­n Probleme. „Ich darf das. Wer oder was sollte mich daran hindern?“

Pilz plant gar eine spezielle Eurofighte­r-App für mobile Internet-Endgeräte, um die Akten breitestmö­glich bekannt zu machen. Pilz: „Die App wird gerade entwickelt.“

Rechtsexpe­rten sagen zur Strategie des Abgeordnet­en im Wesentlich­en zwei Dinge: Dass es keine Vorschrift­en gibt, die Pilz verbieten würden, Akten im Internet zu veröffentl­ichen. Und dass er jedoch der Aufklärung des Skandals möglicherw­eise sogar schadet.

Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamenta­rismus und Demokratie­fragen, sagt: „Ich sehe keine Handhabe, dagegen einzuschre­iten. Pilz ist in dieser Frage wie ein Privatmann zu sehen, wenn er die Aktenveröf­fentlichun­g außerhalb des Parlaments und außerhalb des Ausschusse­s vornimmt.“

Auch Verfassung­sjurist Bernd-Christian Funk meint: „Eine strafrecht­liche Regelung, die eine solche Veröffentl­ichung verbietet, findet sich nicht. Betroffene Einzelpers­onen (oder Unternehme­n wie Airbus, Anm.) könnten freilich zivilrecht­lich gegen den Abgeordnet­en vorgehen, wenn er beispielsw­eise Betriebsge­heimnisse verletzt.“

Spannend ist auch die Frage, was der U-Ausschuss mit im Internet veröffentl­ichten Akten eigentlich machen kann. Dazu sagt Funk: „Nach einer Veröffentl­ichung durch Pilz kann der U-Ausschuss die Akten nicht mehr als Beweismitt­el verwenden. Das kann also kontraprod­uktiv wirken. Möglicherw­eise erweist Pilz dem U-Ausschuss mit seiner Vorgangswe­ise also einen Bärendiens­t.“

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Grüner Peter Pilz will das Internet als Plattform nutzen

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