Pilz will Geheimakten offenlegen
Grüne Strategie. Aufdecker bastelt für U-Ausschuss an Eurofighter-App
Grün-Aufdecker Peter Pilz, maßgebliche Kraft hinter dem am Dienstag startenden zweiten U-Ausschuss zum Eurofighter-Skandal, will sich durch Probleme mit geschwärzten oder nicht gelieferten Akten nicht aufhalten lassen. Zuletzt wurde bekannt, dass Liechtenstein dem Parlament seine relativ umfangreichen Unterlagen zur Abfangjäger-Causa und den dubiosen Zahlungsflüssen dahinter verweigert.
Pilz bekräftigte am Freitag im KURIER-Gespräch: „Egal, wer uns Schwierigkeiten machen will, Liechtenstein oder vielleicht der Rechnungshof oder auch das heimische Justizministerium, mir ist das egal. Dann veröffentliche ich all diese Akten. Ich stelle das alles ins Netz.“
Der Grün-Abgeordnete, Fraktionsführer seiner Partei im U-Ausschuss, scheint wild entschlossen, auch der Geheimhaltung unterworfene Unterlagen via Internet der interessierten (Medien-)Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und sieht in dieser Vorgangsweise auch keine rechtlichen Probleme. „Ich darf das. Wer oder was sollte mich daran hindern?“
Pilz plant gar eine spezielle Eurofighter-App für mobile Internet-Endgeräte, um die Akten breitestmöglich bekannt zu machen. Pilz: „Die App wird gerade entwickelt.“
Rechtsexperten sagen zur Strategie des Abgeordneten im Wesentlichen zwei Dinge: Dass es keine Vorschriften gibt, die Pilz verbieten würden, Akten im Internet zu veröffentlichen. Und dass er jedoch der Aufklärung des Skandals möglicherweise sogar schadet.
Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, sagt: „Ich sehe keine Handhabe, dagegen einzuschreiten. Pilz ist in dieser Frage wie ein Privatmann zu sehen, wenn er die Aktenveröffentlichung außerhalb des Parlaments und außerhalb des Ausschusses vornimmt.“
Auch Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk meint: „Eine strafrechtliche Regelung, die eine solche Veröffentlichung verbietet, findet sich nicht. Betroffene Einzelpersonen (oder Unternehmen wie Airbus, Anm.) könnten freilich zivilrechtlich gegen den Abgeordneten vorgehen, wenn er beispielsweise Betriebsgeheimnisse verletzt.“
Spannend ist auch die Frage, was der U-Ausschuss mit im Internet veröffentlichten Akten eigentlich machen kann. Dazu sagt Funk: „Nach einer Veröffentlichung durch Pilz kann der U-Ausschuss die Akten nicht mehr als Beweismittel verwenden. Das kann also kontraproduktiv wirken. Möglicherweise erweist Pilz dem U-Ausschuss mit seiner Vorgangsweise also einen Bärendienst.“