Asylberater unter Verdacht: Er soll Flüchtling abgezockt haben
Der Mitarbeiter eines Vereins soll 500 Euro für schnelles Asyl verlangt haben.
Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ermittelt gegen einen Rechtsberater des Vereins Menschenrechte Österreich (VMÖ). Der gebürtige Ägypter mit österreichischem Pass soll am VMÖStandort in Eisenstadt von einem irakischen Asylwerber 500 Euro für die Beschleunigung des Asylverfahrens verlangt haben, berichteten Ö1 und Die Presse. Der Berater soll die Vorwürfe zurückgewiesen haben, für den KURIER war er nicht erreichbar.
Der 26-jährige Jurist ist seit Donnerstag im Krankenstand und wurde schon davor mit einem Hausverbot im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) belegt – BFA und VMÖ sind im selben Gebäude untergebracht.
Der Berater soll auch den Eindruck vermittelt haben, ein BFA-Mitarbeiter würde ebenfalls vom „Schmiergeld“profitieren. Es gebe derzeit aber „keinen Hinweis“auf Verfehlungen, sagte KarlHeinz Grundböck, Sprecher des zuständigen Innenministeriums, zum KURIER.
VMÖ-Chef Günter Ecker versicherte, man prüfe die Arbeit des Beraters. Bei möglichen Verfehlungen würde man schon vor Abschluss behördlicher Ermittlungen Konsequenzen ziehen, bis zur Entlassung. Ecker räumte frühere Beschwerden ein. Der Berater habe ihm versichert, „kein Geld genommen“zu haben. Beschwerden gab’s auch vom ehemaligen Arbeitgeber des Beraters, der Diakonie.
Kritik an VMÖ
Im NGO-Bereich (Nichtregierungsorganisationen, Anm.) spricht man von einem „massiven Qualitätsproblem“bei VMÖ. „Das ist sicher keine NGO, sondern eine GONGO“, sagt ein Mitarbeiter einer Hilfsorganisation. Das sind Nichtregierungsorganisationen, die stark vom Staat beeinflusst und finanziert werden.
Gegründet wurde der VMÖ 2002 von Günter Ecker. Seit 2012 wickelt der VMÖ gemeinsam mit der ARGE Rechtsberatung (bestehend aus Diakonie und Volkshilfe OÖ) imAuftrag der Republik die kostenlose Rechtsberatung von Asylwerbern in der zweiten Instanz ab. Das betrifft vor allem Be- schwerden gegen Asylbescheide. Über Beschwerden, die der VMÖ einlegt, gibt es bei anderen NGOs immer wieder Kritik. „Wir nehmen das regelmäßig wahr“, sagt der Mitarbeiter einer NGO. Oft würde Asylwerber falsch oder ungenau informiert, in den Beschwerden würde nicht auf den Einzelfall eingegangen (Asylverfahren in Österreich werden im Einzelfall geprüft). Fluchtgründe würden nicht angehört oder nicht in die Beschwerden, die oft nur drei Zeilen lang sind, aufgenommen.
Jüngst hat auch das Bundeskanzleramt eine Prüfung gegen den Asylverein eingeleitet: Es besteht der Verdacht, dass der VMÖ zwar Geld vom Staat bekommen, aber dafür keine Leistung erbracht haben soll – eben weil er Asylwerber nicht ausreichend beraten haben soll.