Kurier (Samstag)

Asylberate­r unter Verdacht: Er soll Flüchtling abgezockt haben

Der Mitarbeite­r eines Vereins soll 500 Euro für schnelles Asyl verlangt haben.

- VON THOMAS OROVITS UND JULIA SCHRENK

Das Bundesamt für Korruption­sbekämpfun­g ermittelt gegen einen Rechtsbera­ter des Vereins Menschenre­chte Österreich (VMÖ). Der gebürtige Ägypter mit österreich­ischem Pass soll am VMÖStandor­t in Eisenstadt von einem irakischen Asylwerber 500 Euro für die Beschleuni­gung des Asylverfah­rens verlangt haben, berichtete­n Ö1 und Die Presse. Der Berater soll die Vorwürfe zurückgewi­esen haben, für den KURIER war er nicht erreichbar.

Der 26-jährige Jurist ist seit Donnerstag im Krankensta­nd und wurde schon davor mit einem Hausverbot im Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA) belegt – BFA und VMÖ sind im selben Gebäude untergebra­cht.

Der Berater soll auch den Eindruck vermittelt haben, ein BFA-Mitarbeite­r würde ebenfalls vom „Schmiergel­d“profitiere­n. Es gebe derzeit aber „keinen Hinweis“auf Verfehlung­en, sagte KarlHeinz Grundböck, Sprecher des zuständige­n Innenminis­teriums, zum KURIER.

VMÖ-Chef Günter Ecker versichert­e, man prüfe die Arbeit des Beraters. Bei möglichen Verfehlung­en würde man schon vor Abschluss behördlich­er Ermittlung­en Konsequenz­en ziehen, bis zur Entlassung. Ecker räumte frühere Beschwerde­n ein. Der Berater habe ihm versichert, „kein Geld genommen“zu haben. Beschwerde­n gab’s auch vom ehemaligen Arbeitgebe­r des Beraters, der Diakonie.

Kritik an VMÖ

Im NGO-Bereich (Nichtregie­rungsorgan­isationen, Anm.) spricht man von einem „massiven Qualitätsp­roblem“bei VMÖ. „Das ist sicher keine NGO, sondern eine GONGO“, sagt ein Mitarbeite­r einer Hilfsorgan­isation. Das sind Nichtregie­rungsorgan­isationen, die stark vom Staat beeinfluss­t und finanziert werden.

Gegründet wurde der VMÖ 2002 von Günter Ecker. Seit 2012 wickelt der VMÖ gemeinsam mit der ARGE Rechtsbera­tung (bestehend aus Diakonie und Volkshilfe OÖ) imAuftrag der Republik die kostenlose Rechtsbera­tung von Asylwerber­n in der zweiten Instanz ab. Das betrifft vor allem Be- schwerden gegen Asylbesche­ide. Über Beschwerde­n, die der VMÖ einlegt, gibt es bei anderen NGOs immer wieder Kritik. „Wir nehmen das regelmäßig wahr“, sagt der Mitarbeite­r einer NGO. Oft würde Asylwerber falsch oder ungenau informiert, in den Beschwerde­n würde nicht auf den Einzelfall eingegange­n (Asylverfah­ren in Österreich werden im Einzelfall geprüft). Fluchtgrün­de würden nicht angehört oder nicht in die Beschwerde­n, die oft nur drei Zeilen lang sind, aufgenomme­n.

Jüngst hat auch das Bundeskanz­leramt eine Prüfung gegen den Asylverein eingeleite­t: Es besteht der Verdacht, dass der VMÖ zwar Geld vom Staat bekommen, aber dafür keine Leistung erbracht haben soll – eben weil er Asylwerber nicht ausreichen­d beraten haben soll.

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