Wohnrecht
Was dürfen Mieter?
Will ein Mieter eine Markise oder ein Sonnensegel anbringen oder den Balkon verstärken, muss er dies beim Eigentümer anzeigen. Um zu gewährleisten, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, sollte das schriftliche Ansuchen neben den Plänen auch den Namen der jeweiligen Fachfirma beinhalten. Ab Erhalt der Unterlagen hat der Vermieter zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren. Tut er das nicht, gilt die Erlaubnis als erteilt. „Diese kann er allerdings davon abhängig machen, dass der Mieter beim Auszug den ursprünglichen Zustand des Mietgegenstandes wiederherstellt “, erklärt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband. Eigentümer brauchen für solche Eingriffe die Zustimmung der anderen Wohnungsbesitzer. Bei Veränderungen, die keine Schädigung der Bausubstanz zur Folge haben und keine Gefahr für Dritte darstellen, ist die Gesetzeslage weniger streng. Für Sichtschutzmatten beispielsweise, die jederzeit entfernt werden können, muss der Eigentümer nicht um Erlaubnis gefragt werden. Auch Gartenmöbel oder ein Sonnenschirm dürfen ohne Weiteres aufgestellt werden, bei schwereren Dingen wie einem Hochbeet oder Jacuzzi ist es dagegen ratsam, den Vermieter zu informieren. „Dieser wird der Aufstellung solcher Gegenstände nämlich nur dann zustimmen, wenn ausreichende Nachweise vorliegen, dass sie der Balkon auch trägt“, sagt die Expertin.