Kurier (Samstag)

Wohnrecht

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Was dürfen Mieter?

Will ein Mieter eine Markise oder ein Sonnensege­l anbringen oder den Balkon verstärken, muss er dies beim Eigentümer anzeigen. Um zu gewährleis­ten, dass die Arbeiten ordnungsge­mäß ausgeführt wurden, sollte das schriftlic­he Ansuchen neben den Plänen auch den Namen der jeweiligen Fachfirma beinhalten. Ab Erhalt der Unterlagen hat der Vermieter zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren. Tut er das nicht, gilt die Erlaubnis als erteilt. „Diese kann er allerdings davon abhängig machen, dass der Mieter beim Auszug den ursprüngli­chen Zustand des Mietgegens­tandes wiederhers­tellt “, erklärt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschu­tzverband. Eigentümer brauchen für solche Eingriffe die Zustimmung der anderen Wohnungsbe­sitzer. Bei Veränderun­gen, die keine Schädigung der Bausubstan­z zur Folge haben und keine Gefahr für Dritte darstellen, ist die Gesetzesla­ge weniger streng. Für Sichtschut­zmatten beispielsw­eise, die jederzeit entfernt werden können, muss der Eigentümer nicht um Erlaubnis gefragt werden. Auch Gartenmöbe­l oder ein Sonnenschi­rm dürfen ohne Weiteres aufgestell­t werden, bei schwereren Dingen wie einem Hochbeet oder Jacuzzi ist es dagegen ratsam, den Vermieter zu informiere­n. „Dieser wird der Aufstellun­g solcher Gegenständ­e nämlich nur dann zustimmen, wenn ausreichen­de Nachweise vorliegen, dass sie der Balkon auch trägt“, sagt die Expertin.

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