Auf die Bundesländer kommt eine Mammutaufgabe zu
Behörde. Die sprichwörtliche „g’mahde Wiesn“schaut anders aus. Auf die Bundesländer, die jene 96.000 AustroTürken überprüfen müssen, die nach einem Abgleich angeblicher türkischer Wählerevidenzlisten mit dem heimischen Melderegister als potenzielle Doppelstaatsbürger aufscheinen, kommt ein gewaltiger Aufwand zu. Zudem ist laut Werner Sedlak, Chef der Wiener MA35, die allein für 44.000 Fälle zuständig ist, die Authentizität besagter Wählerlisten nach wie vor nicht eindeutig geklärt.
Als Erstes muss nun eruiert werden, ob die Genannten überhaupt österreichische Staatsbürger sind oder etwa nur hier leben. Nach Abzug all jener, die legal beide Staatsbürgerschaften besitzen (etwa durch Abstammung), wird bei all jenen, die Österreicher sind, ein Feststellungsverfahren eröffnet, erklärt Sedlak.
Die Betroffenen werden aufgefordert, einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister ( Nüfüs Kayit Örnegi) vorzulegen. Gegebenenfalls werden sie vorgeladen. Zur Kooperation zwingen kann die Behörde jedoch niemanden. Ermitteln ließe sich aber auch anders, sagt Sedlak. So wird etwa überprüft, ob im Rahmen etwaiger anderer Verfahren türkische Papiere vorgelegt wurden.
Noch nicht eindeutig geklärt ist allerdings, ob nur türkische oder auch ehemalige türkische Staatsbürger überhaupt einen Rechtsanspruch auf besagten Personenstandsregisterauszug haben. In diesem Punkt erhoffen sich die Länder Aufklärung durch das Außenministerium.
Und wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ist unter Umständen noch immer nicht alles geklärt. Sollte die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werden, kann Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingelegt werden.