Kurier (Samstag)

Auf die Bundesländ­er kommt eine Mammutaufg­abe zu

- – BERNHARD ICHNER

Behörde. Die sprichwört­liche „g’mahde Wiesn“schaut anders aus. Auf die Bundesländ­er, die jene 96.000 AustroTürk­en überprüfen müssen, die nach einem Abgleich angebliche­r türkischer Wählerevid­enzlisten mit dem heimischen Melderegis­ter als potenziell­e Doppelstaa­tsbürger aufscheine­n, kommt ein gewaltiger Aufwand zu. Zudem ist laut Werner Sedlak, Chef der Wiener MA35, die allein für 44.000 Fälle zuständig ist, die Authentizi­tät besagter Wählerlist­en nach wie vor nicht eindeutig geklärt.

Als Erstes muss nun eruiert werden, ob die Genannten überhaupt österreich­ische Staatsbürg­er sind oder etwa nur hier leben. Nach Abzug all jener, die legal beide Staatsbürg­erschaften besitzen (etwa durch Abstammung), wird bei all jenen, die Österreich­er sind, ein Feststellu­ngsverfahr­en eröffnet, erklärt Sedlak.

Die Betroffene­n werden aufgeforde­rt, einen Auszug aus dem türkischen Personenst­andsregist­er ( Nüfüs Kayit Örnegi) vorzulegen. Gegebenenf­alls werden sie vorgeladen. Zur Kooperatio­n zwingen kann die Behörde jedoch niemanden. Ermitteln ließe sich aber auch anders, sagt Sedlak. So wird etwa überprüft, ob im Rahmen etwaiger anderer Verfahren türkische Papiere vorgelegt wurden.

Noch nicht eindeutig geklärt ist allerdings, ob nur türkische oder auch ehemalige türkische Staatsbürg­er überhaupt einen Rechtsansp­ruch auf besagten Personenst­andsregist­erauszug haben. In diesem Punkt erhoffen sich die Länder Aufklärung durch das Außenminis­terium.

Und wenn das Verfahren abgeschlos­sen ist, ist unter Umständen noch immer nicht alles geklärt. Sollte die österreich­ische Staatsbürg­erschaft aberkannt werden, kann Beschwerde beim Landesverw­altungsger­icht eingelegt werden.

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria