Kurier (Samstag)

Doppelmord-Verdächtig­er verneint Bezug zu IS-Miliz

Bluttat. U-Haft über Geständige­n verlängert

- – W. ATZENHOFER

Mohammed H., verdächtig wegen des Doppelmord­s an einem Linzer Ehepaar und wegen anschließe­nder Brandstift­ung, leugnet, dass die Taten in Beziehung zur Terrormili­z „Islamische­r Staat“steht. Das sagte der 54-jährige inhaftiert­e Tunesier in einem ersten Zusammentr­effen seinem Verteidige­r. Über den grundsätzl­ich geständige­n Mann wurde am gestrigen Freitag die UHaft um einen Monat verlängert.

Der Beschuldig­te habe zur Haftverlän­gerung auf Rechtsmitt­el verzichtet, berichtete der Vizepräsid­ent des Linzer Landesgeri­chts, Walter Eichinger. H. hatte den ihm zugeteilte­n Pflichtver­teidiger an der Seite. „Meine Möglichkei­ten sind beschränkt, der Verdächtig­e hat die Tat ja gestanden“, meinte der erfahrene Linzer Advokat im KURIER-Gespräch. Der Anwalt möchte seinen Namen vorerst nicht öffentlich genannt wissen.

Weil die Ermittlung­en der Polizei noch nicht abgeschlos­sen sind, sei sein Aktenwisse­n äußerst spärlich, so der Jurist. Die zuletzt von der Polizei bekannt gegebenen Darstellun­gen über ISHuldigun­gen des Inhaftiert­en „kenne ich nur aus den Medien“, sagte der Anwalt. „Er hat dazu nein gesagt.“Das berichtete er über die Antwort seines Mandanten, als er ihn auf seine angebliche­n IS-Bekundunge­n im Internet angesproch­en habe.

FPÖ-Hass

Auch den nach der Inhaftieru­ng H.s als mutmaßlich­es Motiv genannten Hass auf die FPÖ bezeichnet­e der Verteidige­r als vorerst vage. Der einzige FPÖ-Bezug bestünde durch ein Bild, das der Verdächtig­e in der Wohnung der Opfer gesehen hatte. Wie berichtet, zeigte das Foto OÖ Landeshaup­tmannstell­vertreter Manfred Hainbuchne­r (FPÖ) mit dem Sohn des Ehepaares, der in einer Landesabte­ilung arbeitet. Ein Naheverhäl­tnis zur FPÖ gibt es aber nicht.

Als vorrangige­s Motiv kommt für den Anwalt vorerst eher der durch Nachbarsch­aftskonfli­kte und Anzeigen aufgestaut­e Hass des Verdächtig­en in Frage. Er warte nun auf den Ermittlung­sakt der Polizei und zwei Gutachten: Die Expertise der Gerichtsps­ychiaterin Heide Kastner und jene eines Brand-Sachverstä­ndigen. Das könne etwa drei Monaten dauern.

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