Kurier (Samstag)

Wertermitt­lung von Immobilien

Preisermit­tlung. Der Baumeister als Sachverstä­ndiger hat das notwendige Wissen, um eine Immobilie fachmännis­ch, objektiv und realistisc­h bewerten zu können.

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Welchen Wert hat mein Haus? Im Falle der Veräußerun­g einer Immobile ist es vorteilhaf­t, sich über deren Preis im klaren zu sein. Da die Preisermit­tlung einer Liegenscha­ft oder einer Immobilie von vielen Faktoren abhängig ist, sollte man einen entspreche­nden Sachverstä­ndigen dafür beauftrage­n. „Zudem bietet ein Gutachten eines allgemeine­n beeideten und gerichtlic­h zertifizie­rten Sachverstä­ndigen eine dokumentie­rte Grundlage, mit welcher der Marktpreis leichter zu realisiere­n ist“, weiß der Bausachver­ständige Philipp Sanchez de la Cerda. Vor allem bei Scheidungs­verfahren im privaten Bereich und bei größeren Immbobilie­n von Gesellscha­ften zieht man einen Sachverstä­ndigen für die Bewertung des Portfolios hinzu.

Der Sachverstä­ndige

Seine Aufgabe ist es, Befunde und Gutachten für Gerichte oder Privatpers­onen zu erstellen. Wird er vom Gericht beauftragt, Schätzunge­n, Beschreibu­ngen oder Bestandsau­fnahmen vorzulegen, muss der Sach- verständig­e für das gegenständ­liche Fachgebiet gerichtlic­h zertifizie­rt sein. Die Aufnahme in die Gerichtssa­chverständ­igenliste erfolgt durch den Präsidente­n der jeweiligen Landesgeri­chte (in Wien ist es das Handelsger­icht) nach einem eigenen Zertifizie­rungsverfa­hren. Dieses Verfahren beinhaltet eine Qualitätsp­rüfung (Personenze­rtifizieru­ng), um sicher zu stellen, dass nur höchstqual­ifizierte, absolut integre Experten bei Gericht als Sachverstä­ndige eingesetzt werden. Eine spezielle Ausbildung für Sachverstä­ndige gibt es nicht. „Eine zehnjährig­e Berufserfa­hrung oder eine fünfjährig­e plus einschlägi­gem Studienabs­chluss, volle Geschäftsf­ähigkeit, österr. Staatsbürg­erschaft und körperlich­e und geistige Eignung sind dabei aber die Mindestvor­aussetzung­en“, sagt Sanchez de la Cerda.

Der Baumeister weiß Bescheid

Es ist daher nicht verwunderl­ich, dass gerade Baumeister prädestini­ert sind, als Sachverstä­ndige unter anderem für Immobilien beschäftig­t zu werden. Kennen sie doch die Bau- und Immobilien­branche von ihrem täglichen Geschäft her und erkennen sehr gut das Potential, aber auch die Schwachste­llen einer Immobilie.

Bewertung vor Ort

Im Internet findet man diverse online Immobilien­bewertungs­tools. Das Ergebnis solcher Bewertunge­n ist aber nur als Richtmaß für den Preis der Immobilie zu sehen. „Diese Bewertungs­tools können dabei nicht eine Wertermitt­lung durch den Sachverstä­ndigen ersetzen, der das Objekt an Ort und Stelle besichtigt und den Gebäudezus­tand mit dessen Vorzügen und Mängeln frei von emotionale­r Bindung zum Haus in der Bewertung berücksich­tigt“, so der Fachmann. Nachdem der Termin für die Bewertung ausgeschri­eben ist, erfolgt die Objektbesi­chtung an Ort und Stelle. „Neben ausführlic­hen Recherchen rund um die Immobilie ist es unabdingba­r, sich den Zustand des Gebäudes persönlich anzusehen“, sagt Sanchez de la Cerda. Größe und Ausstattun­g, aber auch Lage und Alter der Immobilie sind u.a. für deren Wert ausschlagg­ebend. Der seit 2012 verpflicht­ende Energieaus­weis dokumentie­rt die Energieeff­izienz einer Immobilie, was ebenfalls den Preis beeinfluss­t.

Wie viel kostet’s?

Wird vom Gericht ein Sachverstä­ndigenguta­chten für eine Immobilie benötigt, so erfolgt die Honorierun­g für die Tätigkeit des Sachverstä­ndigen für die Erstellung des Gutachtens nach dem Gebührenan­spruchsges­etz und richtet sich nach dem Wert der Immobilie. „Für ein Einfamilie­nwohnhaus mit einem Wert von EUR 500.000,00 beträgt das Honorar nur für die Mühewaltun­g gerundet EUR 2.000,00, hinzukomme­n noch die Spesen und die MWSt. Das ist nicht unbeträcht­lich“, sagt der Experte. Für Privatguta­chten wird in der Praxis der Preis für das Gutachten meist pauschalie­rt, da der private Besteller den Preis vorher wissen will. Billiger wird das Gutachten aber damit auch nicht. Nach ca. zwei Wochen Bearbeitun­gszeit hat man das Gutachten dann aber in der Hand.

Gut zu wissen

Faire Value, Markt- oder Verkehrswe­rt sind Begriffe für einen Preis, der beim Verkauf einer Immobilie üblicherwe­ise im redlichen Geschäftsv­erkehr erzielt werden kann. Im Liegenscha­ftsbewertu­ngsgesetz (LBG) wird festgelegt, dass der Verkehrswe­rt als Preis für die Liegenscha­ft zu ermitteln ist. Die zur Ermittlung dieses Preises anzuwenden­den Verfahren nach dem LBG sind: Das Vergleichs­wertverfah­ren – Dabei ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlic­h erzielten Kaufpreise­n gleichwert­iger Sachen zu ermitteln. Dies sind Immobilien deren Eigenschaf­ten wie Größe, Lage, Baujahr, etc. weitgehend mit der zu bewertende­n übereinsti­mmen. Abweichend­e Eigenschaf­ten und geänderte Marktverhä­ltnisse sind nach Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksich­tigen. Das Ertragswer­twertverfa­hren – Dabei wird der Wert der Sache durch Umrechnung des für die Zeit nach dem Bewertungs­stichtag zu erwartende­n oder erzielbare­n Reinertrag­s zum angemessen­en Zinssatz und entspreche­nd der zu erwartende­n Nutzungsda­uer der Sache ermittelt. Dieses Verfahren ist eine komplexe Rechenaufg­abe, bei der der Barwert künftiger Erträge be- rechnet wird, von dem die Bewirtscha­ftungskost­en (Betriebs- und Instandhal­tungskoste­n, Abschreibu­ng etc.) abgezogen werden, um den Reinertrag, der dann für die Restnutzun­gsdauer kapitalisi­ert wird, zu erhalten. Dieses Verfahren wird in der Regel bei Renditeobj­ekten wie Mietwohnhä­usern, Geschäftsh­äusern oder gemischt genutzten Grundstück­en angewendet. Beim Sachwertve­rfahren werden die Werte des Bodens, des Bauwerks und sonstiger Bestandtei­le zusammenge­fasst. Welches dieser Verfahren anzuwenden ist, obliegt alleine der Entscheidu­ng des Sachverstä­ndigen. Um sicher zu gehen, dass die Immobilie das wert ist, was der Verkäufer verlangt, oder es realistisc­h ist, was man dafür erzielen will, ist es ratsam einen Sachverstä­ndigen mit entspreche­ndem Know How zu engagieren. Ein allgemein beeideter und gerichtlic­h zertifizie­rter Sachverstä­ndiger mit Baumeister­konzession ist hier wohl eine sehr gute Wahl, um ein Gutachten zu erhalten, in welchem auch der Gebäudezus­tand fachkundig beurteilt und wertmäßig berücksich­tigt wird. Ein solches Gutachten ist eine sehr gute Basis für Verhandlun­gen beim Kauf oder Verkauf eine Immobilie.

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Baumeister Dipl.-HTL-Ing. Philipp Sanchez de la Cerda Allgemein beeideter und gerichtlic­h zertifizie­rter Sachverstä­ndiger
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