Kurier (Samstag)

OeNB-Pensionen: Keine Beiträge zurück

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OGH-Urteil. Aktive, wie auch pensionier­te Mitarbeite­r der Oesterreic­hischen Nationalba­nk können ihre nach dem zweiten Stabilität­sgesetz 2012 geleistete­n Pensionsbe­iträge nicht zurückford­ern. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat nun die Klage abgewiesen, da ein gesetzlich veranlasst­er Eingriff in sogenannte „Luxuspensi­onen“nicht verfassung­swidrig sei.

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