OeNB-Pensionen: Keine Beiträge zurück
OGH-Urteil. Aktive, wie auch pensionierte Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank können ihre nach dem zweiten Stabilitätsgesetz 2012 geleisteten Pensionsbeiträge nicht zurückfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun die Klage abgewiesen, da ein gesetzlich veranlasster Eingriff in sogenannte „Luxuspensionen“nicht verfassungswidrig sei.