Tod nach Marsch: Massive Vorwürfe laut Kommission ungerechtfertigt
Niederösterreich/Wien. Während das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Krems noch ermitteln, hat das Bundesheer am Freitag Auszüge eines vorläufigen Berichtes der Untersuchungskommission zum Tod eines Rekruten in Horn veröffentlicht. Wie berichtet, war der Garde-Soldat am 3. August 2017 während eines Marsches bei extremer Hitze nach etwa drei Kilometern zusammengebrochen. Dem jungen Wiener konnte nicht mehr geholfen werden, er starb im Krankenhaus. Eine Blutuntersuchung ergab, dass der Soldat an einem akuten Infekt litt, der zu einer Sepsis geführt hatte.
In den Tagen und Wochen nach dem tragischen Vorfall sah sich das Verteidigungsministerium mit massiven Vorwürfen konfrontiert. So behauptet der Vater eines angeblichen Kameraden des Verstorbenen, dass schon bei einem Marsch tags davor 20 Grundwehrdiener in Ohnmacht gefallen seien. Weiters wurde in den Raum gestellt, dass die Rettungskette im Falle des toten Rekruten nicht funktioniert habe.
Maßnahmen
Die Kommission unter der Leitung von Brigadier Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes Salzburg, kommt zu einem völlig anderen Schluss. Die anonymen Anschuldigungen würden „jeglicher Grundlage“entbehren, heißt es.
Betont wird, dass die begleitenden Maßnahmen wie Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit ebenso umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet worden seien wie auch die Rettungskette. „Insgesamt wurden 20 Personen befragt. Darunter Rekruten, die sich in der Marschgruppe befanden, Kommandanten und das Sanitätspersonal“, sagt Heeressprecher Michael Bauer.