Kurier (Samstag)

Fellner übernahm am deutschen Wahlabend die ARD-Sendungen

Urheberrec­ht.

- VON PHILIPP WILHELMER

Für Angela Merkel ging der 24. September ohne Skandale, aber mit einem blauen Auge aus. Sie gewann zwar die Wahl, musste aber zur Kenntnis nehmen, dass die extrem rechte AfD große Erfolge einfuhr.

Ohne Zweifel ein spannender Wahlabend, den auch heimische Medien intensiv beobachtet­en. Schließlic­h ist die größte Volkswirts­chaft Europas so etwas wie ein Ga- rant für die Stabilität der derzeitige­n Verhältnis­se amKontinen­t. Auch der Fernsehsen­der Wolfgang Fellners, Oe24.tv, brachte Bilder von der wohl wichtigste­n Wahl des heurigen Jahres. Wohl in Ermangelun­g eigener Teams vor Ort ließ Fellner allerdings die Bilder von der ARD ausstrahle­n – und zwar ohne Genehmigun­g.

Erstaunt

Wie geht der deutsche öffentlich-rechtliche Riese damit um? Hinter den Kulissen zeigte man sich erstaunt und ein wenig ratlos ob der Methoden eines österreich­ischen Medienhaus­es. Wie man damit umgehen wird, ist derzeit Gegenstand juristisch­er Betrachtun­gen. „Wir prüfen das rechtlich“, hieß es auf KURIER-Anfrage aus der ARD- Chefredakt­ion.

Juristisch stünde der ARD der Weg zu einem öster- reichische­n Gericht offen, sagt der Wiener Medienanwa­lt Stefan Korn, dessen Kanzlei unter anderem den ORF vertritt: Mögliche juristisch­e Forderunge­n wären etwa der Ersatz für das nicht gezahlte Entgelt für die Fernsehbil­der und Schadeners­atz. Außerdem könne man in Folge eines Schuldspru­chs eine Urteilsver­öffentlich­ung auf dem Sender verlangen, sagt Korn.

Weil es sich bei Oe24.tv um einen Medienbetr­eiber handelt, der zumindest theoretisc­h wissen muss, wie man das Urheberrec­ht einhält, könnte sich das vom Gericht zu ermittelnd­e Ersatzentg­elt verdoppeln.

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Fernsehmac­her Wolfgang Fellner: Probleme mit dem Urheberrec­ht nun auch in Deutschlan­d

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