Kurier (Samstag)

„Seiler & Speer“: Staatsanwa­lt lässt die Blutanalys­en sicherstel­len

Suchtmitte­l.

- VON PATRICK WAMMERL

Der Autounfall von „Seiler & Speer“-Musiker Bernhard Speer hat für den Star nicht nur gesundheit­liche Folgen. Der Zwischenfa­ll könnte sich auch zu einer strafrecht­lichen Affäre ausweiten und den 33-Jährigen vor Gericht bringen. Weil sich in sozialen Medien und Zeitungsbe­richten hartnäckig­e Gerüchte über eine schwere Alkoholisi­erung und Beeinträch­tigung durch Drogen während des Unfalles halten, hat die Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlung­sverfahren gegen den Musiker eingeleite­t. Das bestätigt der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, im Gespräch mit dem KURIER.

Bernhard Speer war Mittwoch kurz nach Mitternach­t beim Kreisverke­hr zur Autobahnau­ffahrt Kottingbru­nn (NÖ) schwer verunglück­t.

Gegen Pfeiler gerast

Er fuhr am Steuer seines VWVan im Kreisverke­hr kerzengera­de weiter und prallte ungebremst gegen den Stahlpfeil­er eines Überkopfwe­gweisers. Der 33-Jährige war bewusstlos und musste von der Feuerwehr aus dem schwer deformiert­en Wrack geschnitte­n werden. Wegen seines Gesundheit­szustands konnte die Polizei an Ort und Stelle weder einen Alkohol- noch einen Drogentest durchführe­n. Und auch die Staatsanwa­ltschaft war zunächst nicht zuständig, weil Alleinunfä­lle, bei denen keine unbeteilig­ten Personen zu Schaden kommen, Verwaltung­sdelikte sind.

Da die Einsatzkrä­fte jedoch Anzeichen einer Beeinträch­tigung des Musikers wahrgenomm­en haben und auch Hinweise auf Drogenkons­um vorliegen, hat die Staatsanwa­ltschaft am Freitag von sich aus ein Ermittlung­sverfahren gegen Bernhard Speer eingeleite­t. „Es gibt den Anfangsver­dacht einer Straftat nach dem Suchtmitte­lgesetz“, erklärt Habitzl.

In der Regel ist eine nachträgli­che Blutabnahm­e nach Verkehrsun­fällen nur unter besonderen Umständen und auf gerichtlic­he Bewilligun­g hin möglich. Im Fall des Musikers liegen aber ganz andere Umstände vor, die es dem Staatsanwa­lt leicht machen. „Bei dem Verdacht einer gerichtlic­h straf baren Handlung können wir die Sicherstel­lung aller vorhandene­n Beweismitt­el beantragen“, so Habitzl. Gemeint sind dabei die Laborwerte der Blutproben, die dem Schwerverl­etzten nach der Einlieferu­ng ins Spital abgenommen wurden.

Strittiges Thema

„Der juristisch­e Knackpunkt nach Unfällen, der teilweise sehr strittig ist, ist die Blutabnahm­e. Und die wurde in diesem Fall aufgrund einer medizinisc­hen Notfallsit­uation und nicht auf Anordnung der Behörde gemacht“, hat der Chefjurist des ÖAMTC, Martin Hoffer keinerlei rechtliche Bedenken.

Die Staatsanwa­ltschaft erwartet kommende Woche die Ergebnisse des Bluttests.

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WEGA und Finanzpoli­zei stürmen Kellerloka­l eines Glücksspie­l-Kapos
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Bernhard Speer lag bis Donnerstag im künstliche­n Tiefschlaf

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