Rechtzeitig informieren!
Online. Nachsehen, welche Firma welche Gewerbeberechtiung hat
Um sich derartige Probleme und langwierige Prozesse (wie im Hauptartikel beschrieben) zu ersparen, sollte man sich bereits im Vorfeld schlaumachen, wofür welche Firma zuständig ist, bzw. eine aufrechte Gewerbeberechtigung besitzt.
Für den Baubereich gibt es die Möglichkeit, auf der Internetseite www.deinbaumeister.at nach befugten Firmen Ausschau zu halten. Neben vielen nützlichen Tipps rund ums Bauen sieht man auch den Gewerbeberechtigungsumfang der Baubetriebe. Über das Fir- men A–Z der Wirtschaftskammer (www.firmen.wko.at) kann so gut wie jeder österreichische Betrieb gesucht und gefunden werden.
Gewerbeauszug
Ab 1. Mai 2018 wird auch durch die Novelle der Gewerbeordnung eine kostenlose Abfrage der Gewerbeauszüge in der Online Datenbank des Bundes GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) möglich. Ein offizieller Gewerbeauszug, früher Gewerbeschein genannt, informiert Geschäftspartner und Kunden über die Leistungen, die ein Unternehmen anbieten darf. Gewerbeauszüge aus dem GISA können ab Mai gratis und online eingeholt werden. Bis jetzt musste man für diese Auskunft – je nach Abfrage und Anbieter – bis zu 12,90 € bezahlen. Fazit: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser und schont Nerven und Geldbörse. Darum sollte man vor Abschluss von Verträgen den Geschäftspartner genau überprüfen.