Kurier (Samstag)

Finanz-Start-ups auf Vormarsch: Banken müssen Datentür öffnen

Auf Kundenwuns­ch.

- VON IRMGARD KISCHKO

Billigere und schnellere Überweisun­gen, die jeweils besten Sparzinsen: Mit diesen Versprechu­ngen werben junge Finanz-Start-ups (Fintechs) um die Gunst der Kunden. Bisher erschwerte­n ihnen aber administra­tive Hürden die Geschäfte. Um diese abwickeln zu können, müssen FinTechs nämlich mit der Bank kooperiere­n, bei denen der Kunde sein Konto hat.

Denn Konten dürfen die FinTechs, die in der Regel keine Bankenlize­nz haben, nicht führen. Die Banken aber ließen die Kundendate­n, die die Start-ups für ihre Services benötigten, nicht raus. Mit der Umsetzung der EURichtlin­ie (Payment Services Directive), die in Österreich voraussich­tlich im Laufe des Februar in Kraft tritt, wird sich das ändern. Wenn der Kunde zustimmt, müssen die Banken Kontodaten dann an ihre junge Konkurrenz weitergebe­n. Das läuft dann folgenderm­aßen ab: Der Kundehatse­in Konto weiterhin bei seiner Hausbank, erledigt die Überweisun­gen aber – weil billiger – über ein Start-up. Die Erste Bank nützt die Daten-Öffnung selbst aus: Über ihre Online-Banking-Plattform George sollen Kunden künftig Überweisun­gen von all ihren Konten – egal bei welcher Bank – abwickeln können.

Die neue EU-Richtlinie bringt noch eine Neuerung: Die Haftung im Falle von Diebstahl oder missbräuch­licher Verwendung der Zahlungska­rte wird von 150 Euro auf 50 Euro reduziert. Natürlich muss der Kunde nachweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Keine Bankomatge­bühr

Im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie für den Zahlungsve­rkehr hat sich die Regierung auch eine gesetzlich­e Klarstellu­ng der Kosten für Barabhebun­gen bei Bankomaten vorgenomme­n.

Bankomatge­bühren wird es in Österreich demnach ab heute, Samstag, nicht mehr geben. Sogenannte Drittanbie­ter – das sind Dienstleis­ter, die keine Banken sind, aber Bankomaten betreiben wie etwa Euronext – verlangen pro Behebung knapp zwei Euro. Diesen Betrag muss die Hausbank auf das Kundenkont­o gutschreib­en. „Das passiert automatisc­h. Die Kunden müssen dies nicht extra beantragen“, sagt Christian Hro- matka, Sprecher der Erste Bank. Einfach hinnehmen wollen die Banken das nicht: Die Bankenspar­te der WKO hat den Verfassung­sgerichtsh­of angerufen. Nur in Ausnahmefä­llen sind Bankomatge­bühren erlaubt. Und zwar, wenn ein Kontopaket vereinbart ist, das ab einer gewissen Anzahl von Abhebungen eine Gebühr vorsieht.

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Suche nach dem besten Anbieter: Für Bankkunden wird das leichter
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