Spaghettimonster: „Rapid ist eher Religion“
Interview.
Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters will eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft werden, seit Montag wird das am Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Das Kultusamt hat einen Antrag im Jahr 2014 abgelehnt. Ob die Spaghettimonster-Gläubigen den ersten Schritt zur anerkannten Religion schaffen, könnte sich erst in Monaten entscheiden: Der Richter kündigte an, er wolle bis zu 300 Mitglieder des NudelVereins als Zeugen aussagen lassen. Der KURIER hat Richard Potz (74), emeritierter Professor und Experte für Religions- und Kirchenrecht zu den Chancen der SpaghettiJünger befragt. KURIER: Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters kämpft vor Gericht darum, als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden. Gleichzeitig sind führende Mitglieder bekannte Religionskritiker. Worum geht es den Pastafaris wirklich? Potz: Es geht um ein Konzept, religiöse Positionen ad absurdum zu führen. Wenn man so will, ist es eine Parodie auf Religionen. Fehlt der Spaghettimonster-Kirche etwas zur Religion?
Den SpaghettimonsterLeuten fehlt vor allem die Ernsthaftigkeit, die von einer Religionsgemeinschaft erwartet wird, aber auch von einer Weltanschauungsgemeinschaft zu verlangen wäre. Man muss fragen, ob nicht eher Rapid, das manche Anhänger religiös verklären, als Bekenntnisgemeinschaft einzutragen wäre. Bezüglich der Ernsthaftigkeit ist kaum ein Unterschied zu den Spaghettimonster-Anhängern zu erkennen. Der Sprecher des Vereins argumentiert, mit rund 550 Mitgliedern, eigenen Statuten und ei- ner Religionslehre erfülle man alle Kriterien einer Bekenntnisgemeinschaft. Die Mitgliederzahl ist nicht das einzige Kriterium. Um als Religion zu gelten, muss ein Verein auch religionswissenschaftlich ein paar Kriterien erfüllen. Das Bekenntnisgemeinschaftengesetz verlangt in den Erläuterungen inhaltlich darstellbare Überzeugungen, welche Mensch und Welt in ihrem Transzendenzbezug deuten. Es braucht Riten und Handlungsorientierungen. Ungläubige und Laizisten kritisieren häufig, sie hätten rechtliche Nachteile gegenüber Religiösen. Das ist insoweit richtig, als für Weltanschauungsgemeinschaften kein spezieller rechtlicher Status vorgesehen ist. Sollen Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt nebeneinander stehen? Ja. Ich plädiere dafür, nichtreligiöse Weltanschauungen etwa in das Bekenntnisgemeinschaftengesetz durch eine Novelle reinzunehmen. In Deutschland gibt es rechtlichen Status auch für Weltanschauungsgemeinschaften.