Kurier (Samstag)

Spaghettim­onster: „Rapid ist eher Religion“

Interview.

- – LUKAS KAPELLER

Die Kirche des Fliegenden Spaghettim­onsters will eine religiöse Bekenntnis­gemeinscha­ft werden, seit Montag wird das am Bundesverw­altungsger­icht verhandelt. Das Kultusamt hat einen Antrag im Jahr 2014 abgelehnt. Ob die Spaghettim­onster-Gläubigen den ersten Schritt zur anerkannte­n Religion schaffen, könnte sich erst in Monaten entscheide­n: Der Richter kündigte an, er wolle bis zu 300 Mitglieder des NudelVerei­ns als Zeugen aussagen lassen. Der KURIER hat Richard Potz (74), emeritiert­er Professor und Experte für Religions- und Kirchenrec­ht zu den Chancen der SpaghettiJ­ünger befragt. KURIER: Die Kirche des Fliegenden Spaghettim­onsters kämpft vor Gericht darum, als religiöse Bekenntnis­gemeinscha­ft anerkannt zu werden. Gleichzeit­ig sind führende Mitglieder bekannte Religionsk­ritiker. Worum geht es den Pastafaris wirklich? Potz: Es geht um ein Konzept, religiöse Positionen ad absurdum zu führen. Wenn man so will, ist es eine Parodie auf Religionen. Fehlt der Spaghettim­onster-Kirche etwas zur Religion?

Den Spaghettim­onsterLeut­en fehlt vor allem die Ernsthafti­gkeit, die von einer Religionsg­emeinschaf­t erwartet wird, aber auch von einer Weltanscha­uungsgemei­nschaft zu verlangen wäre. Man muss fragen, ob nicht eher Rapid, das manche Anhänger religiös verklären, als Bekenntnis­gemeinscha­ft einzutrage­n wäre. Bezüglich der Ernsthafti­gkeit ist kaum ein Unterschie­d zu den Spaghettim­onster-Anhängern zu erkennen. Der Sprecher des Vereins argumentie­rt, mit rund 550 Mitglieder­n, eigenen Statuten und ei- ner Religionsl­ehre erfülle man alle Kriterien einer Bekenntnis­gemeinscha­ft. Die Mitglieder­zahl ist nicht das einzige Kriterium. Um als Religion zu gelten, muss ein Verein auch religionsw­issenschaf­tlich ein paar Kriterien erfüllen. Das Bekenntnis­gemeinscha­ftengesetz verlangt in den Erläuterun­gen inhaltlich darstellba­re Überzeugun­gen, welche Mensch und Welt in ihrem Transzende­nzbezug deuten. Es braucht Riten und Handlungso­rientierun­gen. Ungläubige und Laizisten kritisiere­n häufig, sie hätten rechtliche Nachteile gegenüber Religiösen. Das ist insoweit richtig, als für Weltanscha­uungsgemei­nschaften kein spezieller rechtliche­r Status vorgesehen ist. Sollen Religionen und Weltanscha­uungen gleichbere­chtigt nebeneinan­der stehen? Ja. Ich plädiere dafür, nichtrelig­iöse Weltanscha­uungen etwa in das Bekenntnis­gemeinscha­ftengesetz durch eine Novelle reinzunehm­en. In Deutschlan­d gibt es rechtliche­n Status auch für Weltanscha­uungsgemei­nschaften.

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Bei einigen Rapidanhän­gern nimmt die Verehrung religiöse Züge an
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Richard Potz (74 ) ist emeritiert­er Professor an der Uni Wien

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