Rechtliche Neuerungen für Unternehmen
Überblick. Das Jahr 2018 bringt eine ganze Reihe gesetzlicher Veränderungen mit sich.
DieNovellen und Änderungen der Gewerbeordnung sind noch von der alten Regierung beschlossen worden und betreffen vor allem die Beschäftigung von DienstnehmerInnen. Aber auch im Datenschutz-, Gewerbe- und Vergaberecht gibt es Neues zu berichten. Allerdings ist noch ungewiss, welche Neuerungen oder Abänderungen sich durch die neu angelobte Regierung ergeben werden.
1. Ersparnis im Unternehmerbörserl
Lohnnebenkosten sinken 1.1.2018 Schon 2017 hat die Wirtschaftskammer erreicht, dass der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds um 0,4 Prozent gesenkt wird. Mit 1.1.2018 ist der Beitrag um weitere 0,2 Prozent gesunken und pendelt sich auf 3,9 Prozent ein. Gebührenfreie Gewerbescheine im Gewerberecht 1.5.2018 Jährlich werden 80.000 Gewerbescheine angemeldet. Diese Anmeldungen werden nun kostenlos. Bis auf das erste Gewerbe, das schon jetzt gratis angemeldet werden konnte, kostete die Lösung eines weiteren Scheins Unternehmen im Schnitt 70 Euro. Diese Gebühren fallen nun weg.
Gewerbeauszüge in der Online Datenbank des Bundes GISA sind jetzt kostenlos.Ein offizieller Gewerbeauszug, früher Gewerbeschein genannt, informiert GeschäftspartnerInnen und KundInnen über die Leistungen, die ein Unternehmen anbieten darf. Gewerbeauszüge können ab 1.5.2018 gratis und online eingeholt werden. Bis jetzt musste für diese Auskunft – je nach Abfrage und Anbieter – bis zu 12,90 € bezahlt werden. Entgelterstattung der AUVA 1.7.2018 Die AUVA erstattete Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten bisher die Hälfte des fortgezahlten Entgelts im Krankenstand – für maximal sechs Wochen. Ab 1.7.2018 werden Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten 75 Prozent des fortgezahlten Entgelts erhalten. Die Zuschüsse gebühren – wie früher – ab dem ersten Tag des Krankenstandes bei Unfalleintritt und ab dem elften Tag im Krankheitsfall.
2. Neuerungen im Arbeitsrecht
Kurze Teilzeit – die Kündigungsbedingungen werden angeglichen 1.1.2018 Von kurzer Teilzeit spricht man, wenn Angestellte oder ArbeiterInnen statt einer 40-Stunden-Woche weniger als acht Stunden ar- beiten. Für solche Beschäftigungsverhältnisse, gleich ob ArbeiterIn oder Angestellte/r, gilt nun ebenfalls die sechswöchige Kündigungsfrist (für Arbeitgeberkündigungen) sowie das Quartalsende als Kündigungstermin. Facharztbestätigung für vorzeitigen Mutterschutz 1.1.2018 Zur Attestierung eines vorzeitigen Mutterschutzes genügt seit Jahresanfang eine Facharztbestätigung eines Frauenarztes oder eines Facharztes für Innere Medizin. Ein zusätzliches Zeugnis eines Amtsarztes oder Arbeitsinspektionsarztes ist nicht mehr notwendig. Internatskosten für Berufsschüler 1.1.2018 Der Ausbildungsbetrieb trägt seit 1.1.2018 die Kosten für das Berufsschulinternat. Darin enthalten sind Unterkunft und Verpflegung. Der Lehrbetrieb hat allerdings einen Anspruch auf Refundierung. Dieser wird über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt. Rauchverbot am Arbeitsplatz 1.5.2018 Das Raucherbüro ist Geschichte – Raucher müssen für ihren Genuss künftig in eigene Rauchräume oder Freiflächen vor dem Unternehmensgelände gehen. Rauchräume und -kabinen müssen so gestaltet sein, dass der Rauch nicht in rauchfreie Räume eindringen kann.
Das Rauchverhalten der Mitarbeiter kann mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung geregelt wer- den. In Unternehmen ohne Betriebsrat darf der Dienstgeber das Rauchverhalten mittels Weisungen und Einzelvereinbarungen regeln. Ist ein Betriebsrat installiert, liegt es künftig an diesem, Raucherräume einzufordern. Den Arbeitgeber trifft keine Pflicht, Raucherräume einzurichten. Sind allerdings dafür nötige bauliche Maßnahmen bereits vorliegend, ist ein Raucherraum zu erlauben. Angleichung Arbeiter – Angestellte bei der Entgeltsfortzahlung 1.7.2018 Wirkliche Änderungen ergeben sich bei Arbeitsverträgen, die länger als ein Jahr und kürzer als 15 Jahre aufrecht sind. Künftig haben alle Beschäftigte, egal ob Angestellter oder Arbeiter, acht Wochen An- spruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall. Für bestehende Verträge gilt diese Bestimmung ab Beginn des Arbeitsjahres. Lehrlingsentschädigung im Krankheitsfall 1.7.2018 Wird ein Lehrling krank, erhält er künftig acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung. Weitere vier Wochen erhält er die Differenz zwischen Krankengeld und Lehrlingsentschädigung dazu.
3. Weitere Neuheiten
Datenschutzgrundverordnung 25.5.2018 Der Umgang mit Daten wird durch eine Verordnung der EU verschärft. Die Verordnung gibt vor, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen Daten, vor allem auch Daten seiner Kunden, verarbeiten darf. Personen, deren Daten vom Unternehmen verarbeitet werden, haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Werden laufend Daten verarbeitet, muss ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt werden. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn das für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist.
Der Online Ratgeber der Wirtschaftskammer rüstet Unternehmen für das Inkrafttreten dieser Bestim- mungen: dsgvo.wkoratgeber.at Elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Ausschreibungen 18.10.2018 Die e-Vergabe ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, den gesamten Vergabeprozess elektronisch abzuwickeln – von der Bekanntmachung einer Ausschreibung über die elektronische Öffnung der Unternehmensofferte bis hin zur Mitteilung, welches Unternehmen den Auftrag erhält.
Ab 18.10.2018 trifft die Verpflichtung zur elektronischen Beschaffungsabwicklung alle öffentlichen Auftraggeber – und zwar bei Beschaffungen mit einem Volumen über 221.000 € Auftragswert im Liefer- und Dienstleistungsbereich bzw. 5.548.000 € im Baubereich.
Für die Online-Abgabe verlangen die meisten öffentlichen Auftraggeber eine elektronische Signatur. Diese ist kostenlos und kann bei einer der zahlreichen Registrierungsstellen in Österreich innerhalb von 10 Minuten angelegt werden.